Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Führerschein weg – was nun?

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Die MPU gibt vielen Betroffenen den Impuls, die eigenen Einstellungen kritisch zu prüfen.

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, umgangssprachlich „Idiotentest“, feiert dieses Jahr ihren 60. Geburtstag. Seit 1954 wird in Deutschland nach gravierenden Verkehrsverstößen eine MPU durchgeführt, um die Fahreignung des Betroffenen zu prüfen. Weitere interessante Fakten über die MPU lesen Sie hier.

Wirksamkeit der MPU erwiesen

Für eine sichere Verkehrsteilnahme gibt es körperliche und mentale Mindestanforderungen. Ob diese vorliegen, soll mithilfe der MPU ermittelt werden. Das MPU-Gutachten liefert eine Prognose darüber, ob der Fahrer zukünftig eine Gefahr im Straßenverkehr darstellt oder nicht. Die Wirksamkeit der MPU ist wissenschaftlich erwiesen. 92 Prozent der Fahrer mit positivem MPU-Ergebnis werden nicht mehr rückfällig und behalten ihre Fahrerlaubnis dauerhaft.

Leistungsproben: Die Mindestanforderung genügt

Die MPU besteht aus drei Teilen: verkehrsbezogenen Leistungsproben wie Reaktionstests, medizinischer Untersuchung und einem Gespräch mit einem Psychologen. Bei den Leistungsproben werden die absoluten Mindestanforderungen getestet. Der Fahrer erhält eine Einübungsphase, in der er sich mit dem Test und den Bedingungen vertraut machen kann. Bei kritischen Ergebnissen in den Leistungsproben kann eine Beobachtungsfahrt im realen Straßenverkehr erfolgen, um zu ermitteln, ob der Betroffene Leistungsmängel durch Erfahrung und Umsicht ausgleicht.

Psychologengespräch: Individuelle Fragen beabsichtigt

Beim Gespräch mit dem Psychologen gibt es keinen festen Fragenkatalog. Vielmehr ist es beabsichtigt auf das individuelle Einzelschicksal einzugehen. MPU-Kandidaten können sich von Beratern auf das psychologische Gespräch vorbereiten lassen. Spezialisierte Verkehrspsychologen sind hierzu die beste Adresse.

Bei der medizinischen Untersuchung erfolgt ein körperlicher Check, häufig zusätzlich Drogen- und Alkoholscreenings. Der Arzt berücksichtigt auch, ob chronische Erkrankungen vorliegen und welche Medikamente der Patient einnimmt. Denn viele Medikamente beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit.

MPU-Stellen stehen unter Kontrolle

Die MPU-Gutachter halten sich bei der Untersuchung an einheitliche Beurteilungsrichtlinien, sodass bundesweit dieselben Anforderungen gelten. Daher gibt es keine „leichten“ oder „schweren“ Untersuchungsstellen. Die Qualität der MPU-Gutachten und der Arbeitsweise der MPU-Stellen wird von der Begutachtungsstelle Fahrerlaubniswesen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) kontrolliert. Die MPU-Stellen werden von den zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer bestimmt. Ihre Anerkennung ist stets für eine bestimmte Dauer befristet.

Von Kriegsverletzungen zu Alkoholkonsum

Ins Leben gerufen wurde die MPU vor 60 Jahren von TÜV-Ärzten und -Psychologen. Anstoß zu ihrer Einführung war die Frage nach der Fahrtauglichkeit bei Kriegsverletzungen. Der Anlass für eine MPU hat sich seit dem verändert. Betrunkenes Fahren ist seit vielen Jahren der Hauptanlass für eine MPU, Drogenkonsum und Fahren unter Drogeneinfluss sind die zweithäufigste Ursache. Ab einem Wert von 1,1 Promille am Steuer entziehen Gerichte die Fahrerlaubnis. Ab 1,6 Promille ist immer eine MPU fällig, wenn man eine neue Fahrerlaubnis haben will. Auch wer mehrfach mit Alkohol am Steuer aufgefallen ist, muss zur MPU, unabhängig von der dabei gemessenen Blutalkoholkonzentration. Selbst alkoholisierte Fahrradfahrer müssen mit Entzug der Fahrerlaubnis und einer MPU rechnen. Weitere mögliche Anlässe für eine MPU sind fortwährendes Nichtbestehen der Führerscheinprüfung oder aggressive Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs, die die Fahreignung in Frage stellen.

Ab 8 Punkten zur MPU

Ab 1. Mai 2014 gibt es ein neues Flensburger Punktesystem. Dadurch gibt es zwar weniger Punkte für einzelne Verkehrsverstöße, die Fahrerlaubnis wird aber bereits mit 8 Punkten entzogen und kann nur über eine positive MPU wieder erteilt werden.

Kandidaten meist männlich

2012 wurden bundesweit rund 95.000 MPUs durchgeführt. 95 Prozent der MPU-Kandidaten sind Männer. Auftraggeber der MPU ist stets der Fahrer selbst. Der Betroffene erhält anschließend ein ausführliches Gutachten. Dieses kann er bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, verpflichtet dazu ist er nicht. Legt er es jedoch nicht vor, wird die Fahrerlaubnisbehörde seine Fahrneigung vermutlich negativ bewerten und die Fahrerlaubnis nicht erteilen.

Kosten variieren

Die Kosten einer MPU sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem jeweiligen Aufwand. Alkohol- und Drogenuntersuchungen schlagen mit 338 Euro netto am teuersten ins Gewicht, sind aber nicht immer erforderlich. Hinzu kommen unter anderem die Kosten für Zweitschriften, Gutachtenversand und psychologisches Gespräch. Insgesamt liegt die Summe oft bei über 500 Euro. Wer sich im Vorfeld von einem Verkehrspsychologen auf die MPU vorbereiten lassen möchte, muss mit zusätzlichen Kosten von 60 bis 100 Euro pro Sitzung rechnen.

Autor*innen

Sandra Göbel/TÜV Süd | zuletzt geändert am um 16:05 Uhr