Mehr Wartende als Spendende

Organtransplantation

Techniker Krankenkasse
Organe spenden und Leben retten.

Das Spenden von Organen hilft vielen Menschen, wieder am Leben teil zu nehmen. Sehr oft rettet es sogar Menschenleben. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) berichtet, dass in Deutschland mehr Personen auf ein Spenderorgan warten, als Spender vorhanden. Wann und wie Interessierte spenden können, erfahren Sie hier.

Nach Transplantationsskandal 2012 Rückgang der Spender

Seit 1997 regelt das Transplantationsgesetz das Spenden, Entnehmen und Verpflanzen von Organen in Deutschland. Nach den Transplantationsskandalen 2012 in Städten wie in Göttingen, München und Regensburg, ist nun ein nationales Transplantationsregister vorgesehen: Um der Manipulation von Wartelisten entgegenzuwirken, trägt das Register dazu bei, einheitliche Kriterien für die Wartelisten zu schaffen. Eine möglichst hohe Transparenz bei der Verteilung der Spenderorgane sowie stärkeres Vertrauen in die Transplantationsmedizin sind weitere Zielsetzungen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Organspende (BZgA Organspende) informiert, dass die Zahl der gespendeten Organe seit 2012 deutlich zurückgegangen sind.

Leben schenken nach dem Tod

Entschließt man sich, nach seinem Tod Organe zu spenden, können die Organe Herz, Leber, beide Nieren, Dünndarm, Lunge und Bauchspeicheldrüse Wartenden das Leben retten. Vorausgesetzt, die Organe sind gesund. Und vorausgesetzt, dass der Spender an einem Hirntod gestorben ist, das Versagen des Hirnes also noch vor dem der anderen Organe eingetreten ist. Zwei Ärzte müssen dies feststellen und schriftlich dokumentieren. Des Weiteren muss der Kreislauf weiterhin künstlich aufrechterhalten werden. Seit 2007 dürfen nach dem Tod neben Organen auch Gewebe gespendet werden: Die Techniker Krankenkasse berichtet, dass Augenhornhäute, Herzklappen, Knochen oder Sehnen Menschen zu Gute kommen, die an Knochenverletzungen, Verbrennungen oder Herzproblemen leiden.

Lebendspende

Die Entnahme von Organen bei Lebenden ist bisher nur erlaubt, wenn der Spender ein naher Angehöriger des Wartenden ist. Dies soll dem Organhandel vorbeugen. Die Eheleute, Lebenspartner oder Eltern beispielsweise werden dafür in dergleichen Klinik operiert, damit die schnelle Verpflanzung und somit rasche Durchblutung der Organe gewährleistet ist. Bevor es allerdings soweit kommt, muss der Betroffene bereits auf der Warteliste stehen und vergeblich auf einen anderen Spender gewartet haben. Eine Ethikkomission überprüft vorher die psychische Stabilität von Spender und Empfänger und untersucht, inwiefern die Entscheidung von beiden freiwillig getroffen wurde.

Auf die ausdrückliche Entscheidung des Spenders kommt es an

Auf einem Organspendeausweis dokumentieren die Bürger, ob sie sich für eine Organspende nach dem Tod entscheiden oder dagegen. Und ob sie lediglich Organe spenden möchten, oder auch Gewebe. Oder nur Gewebe. Falls sich ihre Entscheidung auf bestimmte Organe und Gewebe beschränkt, sollte dies unbedingt auch festgehalten werden. Da im Falle einer nicht erfolgten Entscheidung durch den Verstorbenen die Angehörigen nach bestem Gewissen nachträglich im Sinne des Toten entscheiden müssen, ist ein Beschluss noch zu Lebzeiten ratsam. Interessierte finden unter organspende-info.de weitere Informationen sowie den Organspendeausweis zum Herunterladen.

Autor*innen

Julia Schmidt | zuletzt geändert am um 13:02 Uhr


Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ist nach wissenschaftlichen Standards verfasst und von Mediziner*innen geprüft worden. Die in diesem Artikel kommunizierten Informationen können auf keinen Fall die professionelle Beratung in Ihrer Apotheke ersetzen. Der Inhalt kann und darf nicht verwendet werden, um selbständig Diagnosen zu stellen oder mit einer Therapie zu beginnen.