1. Im Dezember 2016 hat der Bundestag das Bundesteilhabegesetz beschlossen. Wann werden die Bestimmungen in Kraft treten, Frau Streib?
2. Welche wichtigsten Änderungen bringt das Bundesteilhabegesetz für Menschen mit körperlichen und psychischen Behinderungen mit sich?
- „Leistungen sollen wie aus einer Hand erbracht und zeitintensive Zuständigkeitskonflikte der Träger untereinander sowie Doppelbegutachtungen zulasten der Menschen mit Behinderungen vermieden werden.
- Die Position der Menschen mit Behinderungen im Verhältnis zu den Rehabilitationsträgern und den Leistungserbringern soll durch eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung gestärkt werden.
- Die Anreize zur Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sollen auf persönlicher und institutioneller Ebene verbessert werden.
- Die Möglichkeiten einer individuellen und den persönlichen Wünschen entsprechenden Lebensplanung und -gestaltung sollen unter Berücksichtigung des Sozialraumes bei den Leistungen zur sozialen Teilhabe gestärkt werden.
- Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung sollen insbesondere im Hinblick auf studierende Menschen mit Behinderungen verbessert werden.
- Die Zusammenarbeit der unter dem Dach der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation befindlichen Rehabilitationsträger und die Transparenz des Rehabilitationsgeschehens sollen verbessert werden.
- Gleichzeitig soll die Steuerungsfähigkeit der Eingliederungshilfe verbessert werden, um keine neue Ausgabendynamik entstehen zu lassen und den insbesondere demographisch bedingten Ausgabenanstieg in der Eingliederungshilfe zu bremsen.
- Im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende – und im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) – Gesetzliche Rentenversicherung – sollen präventive Maßnahmen ergriffen und neue Wege erprobt werden, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit (drohenden) Behinderungen zu erhalten und so Übergänge in die Eingliederungshilfe zu reduzieren.
- Im Schwerbehindertenrecht soll das ehrenamtliche Engagement der Schwerbehindertenvertretungen gestärkt, sollen Mitwirkungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen verbessert und sollen die besonders schweren Beeinträchtigungen von taubblinden Menschen berücksichtigt werden).“
3. Welche Rolle spielt die Eingliederungshilfe im Rahmen des Sozialgesetzbuches IX? Wer kann Anspruch auf die Eingliederungshilfe erheben?
4. Welche Änderungen bringt das Bundesteilhabegesetz für die Antragsstellung mit sich? Führen diese zu einer verbesserten Leistungsbewilligung für Betroffene?
5. Können Leistungsempfänger künftig leichter vom dritten auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln?
Das Interview basiert auf dem Gesetzesentwurf zum Bundesteilhabegesetz in der Drucksache 428/16 vom 12.08.16 und dem Bundesteilhabegesetz vom 23. Dezember 2016. Aus diesem stammt auch Zitat.
Quelle: UPD
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