Rot, grün, blau, gelb – die Welt der Rezepte ist bunt. Anhand der Farbe erkennt der Apotheker auf einen Blick Abrechnungsart und Haltbarkeit des Rezepts. In vielen Fällen verrät die Farbe auch ob ein Medikament verschreibungspflichtig ist oder einer besonderen Überwachung bedarf. Die Siemens-Betriebskrankenkasse erklärt die Farbensprache der Rezepte.
Rote Rezepte
Die Mehrheit der Rezepte ist rot. Medikamente auf roten Rezepten lassen sich auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Der Patient zahlt lediglich 5 bis 10 Euro Zuzahlung pro Arzneimittel und eventuell ein kleine Aufzahlung. Bei gebührenfreien Rezepten entfällt die Zuzahlung. Rote Rezepte gelten genau vier Wochen. Nach dem Einlösen verbleiben sie zur Abrechnung in der Apotheke.
Grüne Rezepte
Neben den roten Rezepten erhalten Kassenpatienten auch grüne Rezepte. Auf ihnen verschreibt der Arzt Medikamente, die der Patient selbst zahlen muss. Diese sind meist nicht verschreibungspflichtig, runden aber die Therapie sinnvoll ab – wie etwa der passende Hustensaft zum Antibiotikum. Grüne Rezepte gelten unbegrenzt. Der Kunde kann sie nach dem Einkauf wieder mitnehmen und später ein zweites Mal einlösen.
Blaue und weiße Rezepte
Privatpatienten sind an ihren blauen oder weißen Rezepten zu erkennen. Sie zahlen in der Apotheke den gesamten Geldbetrag und reichen das quittierte Rezept anschließend bei ihrer Krankenkasse zur Abrechnung ein. Auf Wunsch erhalten sie in der Apotheke eine zusätzliche Rezeptkopie für ihre eigenen Unterlagen. Blaue Rezepte gelten genau drei Monate lang.
Gelbe Rezepte
Gelbe Rezepte gibt es für Kassen und Privatpatienten gleichermaßen. Sie sind für starke Schmerzmittel und bestimmte Medikamente gegen ADHS vorbehalten. Diese so genannten Betäubungsmittel verlangen eine genaue Dokumentation. Deshalb enthalten sie einen zusätzlichen Durchschlag für die Apotheke. Gelbe Rezepte gelten nur sieben Tage und sind daher am besten so früh wie möglich einzulösen.