Thrombosespritzen, Asthmasprays und unteilbare Tabletten– viele Medikamente fallen in die Kategorie beratungsbedürftige Arzneimittel. Apotheker informieren über die richtige Anwendung.
„Eine Tablette unzerkaut zu schlucken ist vergleichsweise einfach. Schwieriger ist es, sich selbst Insulin zu spritzen oder mit einem Pulverinhalator richtig zu inhalieren“, erklärt Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e.V. (DAPI). Die DAPI analysierte die Rezeptdaten gesetzlich versicherter Patienten in rund 20.000 Apotheken. Dabei stellte sie fest, dass 2014 über ein Drittel aller in der Apotheke abgegebenen Medikamente zu den beratungsbedürftigen Arzneimitteln zählen.
190 Millionen beratungsbedürftige Arzneimittel
Insgesamt gingen im Jahr 2014 rund 190 Millionen beratungsbedürftige Arzneimittel über den Ladentisch. Den Großteil machten unteilbare Tabletten mit rund 87 Millionen Packungen aus. An zweiter Stelle standen mit 29 Millionen Packungen Injektions- und Infusionslösungen. Es folgten Medikamente zur Inhalation mit 19 Millionen Packungen. Weiterhin registrierten die Wissenschaftler der DAPI beratungsbedürftige Arzneimittel zur Anwendung in Auge, Nase, Vagina oder After. Auch Buccaltabletten zum Einbringen in die Backentasche flossen in die Statistik ein.
Wenn die Anwendung unklar ist
In vielen Fällen bleiben Anwendungsfehler unbemerkt. Schon so mancher hat unbewusst eine magensaftresistente Tabletten geteilt, die Thrombosespritze nicht vollständig entleert oder aus einem Asthmaspray inhaliert ohne ihn vorher zu laden. Die Konsequenzen zeigen sich erst sehr viel später, wenn die gewünschte Wirkung ausbleibt oder Nebenwirkungen und Vergiftungssymptome auftreten. Dr. Kiefer betont: „Jeder Patient sollte in der Apotheke die richtige Anwendung seiner Medikamente zeigen oder erklären lassen.“ In den meisten Fällen erhalten die Kunden die erforderlichen Informationen jedoch unaufgefordert von ihrem Apotheker.