Wer in den nächsten Wochen eine Apotheke aufsucht, wird möglicherweise um eine Unterschrift gebeten werden. Ziel der bundesweiten Aktion ist der Erhalt der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch Präsenzapotheken.
Das Urteil kam für viele überraschend: Ende Oktober 2016 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente gegen Europäisches Recht verstößt. Viele Apotheker sehen dadurch die bundesweite Arzneimittelversorgung durch traditionelle Apotheken in Gefahr: Die Aufhebung der Preisbindung gefährdet die Wirtschaftlichkeit vieler Präsenzapotheken in Deutschland.
Für die Zukunft der Arzneimittelversorgung
Als Reaktion auf das Urteil des EuGH initiierten die Apothekerverbände eine Unterschriftaktion für den Erhalt der flächendeckenden Versorgung durch Präsenzapotheken. Viele Apotheker beteiligen sich daran. Seit dem 20. Dezember rufen Apotheker bundesweit ihre Patienten auf, für den Erhalt der flächendeckenden Versorgung durch Präsenzapotheken zu unterschreiben. Die Aktion soll bis zum 1. März 2017 laufen. „Wir wollen ein starkes Signal an die Politik senden und zeigen, dass der Wunsch nach dem Erhalt unserer guten Versorgungsstruktur in der Bevölkerung groß ist“, erläutert Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Ich bitte alle Apothekenkunden und Patienten, für die Zukunft der Arzneimittelversorgung in Deutschland zu unterschreiben.“
Wettbewerbsmäßige Schieflage: Gesetzgeber gefordert
Schmidt forderte alle Apothekenteams auf, sich an der Maßnahme zu beteiligen: „Es ist wichtig, dass die Kolleginnen und Kollegen mit ihren Patienten ins Gespräch kommen. Es ist wichtig, dass sie die Konsequenzen des EuGH-Urteils vom 19. Oktober erklären. Und es ist wichtig zu erläutern, warum wir ein Gesetz brauchen, das den Versandhandel wie in den meisten anderen europäischen Ländern auf nicht verschreibungspflichtige Medikamente begrenzt.“ Der Apotheker betont in diesem Zusammenhang, dass die Apothekerschaft hinter der europäischen Idee und dem EU-Binnenmarkt stehe. Kritik übe man aber daran, dass europäische Institutionen an Punkten in das deutsche Gesundheitswesen eingreifen, deren Ausgestaltung eigentlich Bundestag und Bundesregierung vorbehalten sei. Schmidt stellt klar: „Das EuGH-Urteil bringt die Präsenzapotheken in Deutschland in eine wettbewerbsmäßige Schieflage. Der Gesetzgeber in Deutschland hat diese Schieflage nicht verursacht, aber er hat es in der Hand, sie zu beseitigen.“
Quelle: ABDA