1,2 Millionen Menschen in Deutschland haben sich mit ihrer Unterschrift für den Erhalt der wohnortnahen Apotheken ausgesprochen. Das ergab eine aktuelle Auswertung der Unterschriftenaktion „Gesundheitssystem in Gefahr“.
Starkes Votum für Erhalt der Präsenzapotheken
Friedemann Schmidt, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), wertet die Aktion als vollen Erfolg: Mehr als 6.000 Apotheken beteiligten sich, mehr als 1,2 Millionen Menschen unterschrieben. Er erinnert daran, dass selbst aufwendige und lang angelegte Unterschriftenaktionen nur selten mehr als 100.000 Unterstützer finden, selbst wenn sie online mit einfachem Maus-Klick durchgeführt werden. „Wir aber haben vor Ort mit den Patienten gesprochen und ihre echte, persönliche Unterstützung erfahren“, erläutert Schmidt. „Rein statistisch haben in jedem einzelnen Bundestagswahlkreis rund 4.000 Menschen mit ihrem Namen für die Apotheke und gegen den Wegfall der Arzneimittelpreisbindung unterzeichnet. Das ist ein starkes Votum. Wer die Apotheke vor Ort braucht, kennt auch Ihren Wert.“
Zum Hintergrund: ABDA sieht Präsenzapotheken durch EuGH-Urteil gefährdet
Auslöser der Aktion war ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 19. Oktober 2016. Das Gericht hatte entschieden, dass ausländische Versandanbieter sich im Gegensatz zu den öffentlichen Apotheken in Deutschland nicht an die Festpreisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel halten müssen. Apothekerverbände sahen darin eine Gefahr für die Wirtschaftlichkeit vieler Präsenzapotheken in Deutschland. Als Reaktion auf das EuGH-Urteil, setzt sich die Apothekerschaft deshalb für ein Versandverbot rezeptpflichtiger Medikamente ein. Dies sieht auch ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor.
ABDA fordert zügige Gesetzesverabschiedung
Schmidt sieht nun die Politik in der Pflicht. „Wenn mehr als eine Million Bürger mit ihrer Unterschrift eine sozial gerechte und wohnortnahe Arzneimittelversorgung für die Zukunft einfordern, dann ist das ein klarer Auftrag in Richtung Politik, zu handeln“, schlussfolgert der ABDA-Präsident. „Und zu handeln heißt in diesem Fall: den Versand von Arzneimitteln auf den Bereich nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel zurückzuführen und das entsprechende Gesetz zügig zu verabschieden.“
Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)