Wer mehrere Medikamente zu unterschiedlichen Tageszeiten in verschiedener Dosierung einnimmt, kann ganz schön durcheinander kommen. Ab dem 1. Oktober 2016 haben gesetzlich versicherte Patienten, die mindestens drei Arzneimittel einnehmen, Anspruch auf einen Medikationsplan.
Ziel des bundeseinheitlichen Medikationsplans ist es, Patienten die Einnahme mehrerer Arzneimittel zu erleichtern und somit die Sicherheit der Arzneimitteltherapie zu verbessern. Dafür kann der Arzt in Absprache mit dem Patienten einen Medikationsplan erstellen. In der Regel übernimmt dies der Hausarzt des Versicherten. Eine Ausnahme besteht, wenn der Patient keinen Allgemeinarzt in Anspruch nimmt. In diesen Fällen nimmt der Facharzt die Aufgabe wahr, der hauptsächlich die Arzneimitteltherapie des Patienten verantwortet. Beispielsweise übernimmt der Rheumatologe die Verantwortung für die Erstellung und Pflege des Medikationsplans für einen Patienten, bei dem die Therapie der rheumatischen Erkrankung im Vordergrund steht.
Medikationsplan zum Arzt und Apotheker mitnehmen
Der Medikationsplan sollte im Idealfall alle Medikamente aufführen, die der Patienten einnimmt. Dazu gehören einerseits Arzneimittel, die der Arzt dem Patienten verschrieben hat. Auch apothekenpflichtige Medikamente, die der Besitzer des Plans in der Selbstmedikation erworben hat, sollten auf der Übersicht aufgeführt sein. Soweit es medizinisch sinnvoll ist, fügt der Arzt Medizinprodukte wie Inhalatoren oder Pens hinzu. Detaillierte Hinweise zu Anwendung und Wechselwirkungen ergänzen die Angaben. Der Patient erhält den Medikationsplan in Schriftform, mithilfe derer er seine Medikamente einnimmt. Darüber hinaus ist es die Aufgabe des Patienten, den Plan zu jedem Besuch beim Allgemeinarzt, in andere Praxen oder in Krankenhaus mitzubringen, damit Änderungen in der Arzneimitteltherapie sofort eingetragen werden können. So können Fachärzte sowie Mediziner im Krankenhaus die Behandlung auf die laufende Arzneimitteltherapie abstimmen und Nebenwirkungen sowie Wechselwirkungen vermeiden. Auch beim Einlösen von Rezepten oder beim Kauf von frei verkäuflichen Mitteln in der Apotheke wird der Medikationsplan benötigt. Der Apotheker kann die Übersicht durch weitere Angaben und durch Arzneimittel der Selbstmedikation ergänzen. Nach jeder Änderung erhält der Patienten den aktualisierten und ausgedruckten Medikationsplan.
Komplexe Sachverhalte einfach darstellen
Aus der Medikationsübersicht kann der Patient Angaben zu Wirkstoff, Handelsname, Stärke und Grund der Verschreibung des Medikaments entnehmen. Auch die Einnahme im Bezug zu den Mahlzeiten und die genaue Darreichungsform ist aufgeführt– also ob der Patient das Mittel in Form von Tabletten, Tropfen, Spray oder Ampullen anwendet. Einschleichende und ausschleichende Dosierungen können mithilfe einer Überschrift zwischen zwei Medikamenten und der entsprechenden Zeitangabe aufgeführt werden. Erfolgt die Anwendung unterschiedlicher Dosen zu bestimmten Uhrzeiten, werden die entsprechenden Angaben in einer Extra Zeile unter dem Medikament notiert. Zwischenüberschriften können darüber hinaus Medikamente mit Einnahmebesonderheiten kennzeichnen, etwa wenn Medikamente zu außergwöhnlichen Zeiten oder in nicht täglichem Abstand erfolgen – beispielsweise Antibiotika oder Methotrexat bei Krebs- oder Autoimmunerkrankungen. Im Feld „Hinweise“ können Ärzte und Apotheker zusätzlich jegliche Art von patientenspezifischen Einnahmeangaben aufführen oder auf Dinge hinweisen, die der Anwender gerne vergisst. Trotz dieser zahlreichen Möglichkeiten, die der Medikationsplan für Besondheiten bietet, übersteigen einige komplexe Sachverhalte seine Darstellungsoptionen – beispielsweise Medikationspläne zur Behandlung von Diabetes mellitus. In diesen Fällen können Ärzte unter „Hinweis“ auf einen gesonderten Plan verweisen.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB)
Merkblatt zum Medikationsplan (Apothekerkammer Niedersachsen)
Beantwortete Fragen zum Medikationsplan durch die KVB