Patienteninformation für "Magnesiumoxid“
1.Was ist "Magnesiumoxid“ und wofür wird es eingenommen?
1.1.Welche Eigenschaften hat das Arzneimittel?
"Magnesiumoxid“ enthält den Wirkstoff Magnesiumoxid, ein Arzneimittel aus der Gruppe der sogenannten Mineralstoffpräparate. "Magnesiumoxid“ ist ein Mineralstoffpräparat.
Magnesium ist der natürliche Gegenspieler des Calciums. Es spielt u.a. eine wichtige Rolle bei der Steuerung der Impulse, die die Muskelkontraktion und die Muskelentspannung kontrollieren. Bei Magnesiummangel und überwiegendem Calcium-Einfluss kann es zu Muskelkrämpfen kommen.
"Magnesiumoxid“ ist apothekenpflichtig und rezeptfrei in der Apotheke erhältlich.
1.2.Welche Wirkstärken und Darreichungsformen gibt es?
Magnesiumoxid gibt es in folgenden Wirkstärken und Darreichungsformen:
- Kapseln enthaltend 250 mg oder 403 mg Magnesiumoxid,
- Lutschtabletten enthaltend 198,993 mg Magnesiumoxid.
Magnesiumoxid enthält 60 % reines Magnesium.
Ihr Arzt legt fest oder Ihr Apotheker berät Sie, welche Wirkstärke und Darreichungsform für Ihre Behandlung geeignet sind.
1.3."Magnesiumoxid“ wird eingenommen bei
nachgewiesenem Magnesiummangel, wenn er Ursache für Störungen der Muskeltätigkeit (neuromuskuläre Störungen, Wadenkrämpfe) ist.
2.Was müssen Sie vor der Einnahme von "Magnesiumoxid“ beachten?
2.1."Magnesiumoxid“ darf nicht eingenommen werden,
- wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen Magnesiumoxid oder einen der sonstigen Bestandteile von "Magnesiumoxid“ sind
- wenn bei Ihnen eine schwere Nierenfunktionsstörung vorliegt
- wenn Sie unter Myasthenia gravis (Muskelschwäche) leiden
- wenn Sie zu (Calcium-)Magnesium-Ammoniumphosphat-Steinen (bestimmte Nierensteine) neigen
- wenn Sie an Erregungsüberleitungsstörung zwischen Herzvorhof und Herzkammer (AV-Block) leiden
- bei erheblichen Wasser- und Salzverlusten (Exsikkose).
Gegebenenfalls sollte Ihr Arzt durch Messen der Salze (Elektrolyte) im Blut prüfen, ob sich aufgrund der Lage Ihres Mineralhaushalts, wie z.B. Magnesiumüberschuss (Hypermagnesiämie) oder Kaliumüberschuss (Hyperkaliämie), eine Gegenanzeige ergibt.
2.2.Besondere Vorsicht bei der Einnahme von "Magnesiumoxid“ ist erforderlich
"Magnesiumoxid“ sollte nur unter besonderer Vorsicht und nur nach Rücksprache mit Ihrem Arzt eingenommen werden
- bei leichten bis mittelschweren Nierenfunktionsstörungen
- wenn bei Ihnen eine Neigung zur Bildung infizierter Nierensteine während einer Harnwegsinfektion bekannt ist.
2.2.a) Kinder
"Magnesiumoxid“ sollte nur unter besonderer Vorsicht und nur nach Rücksprache mit Ihrem Arzt eingenommen werden.
2.2.b) Ältere Patienten
Es sind keine besonderen Vorkehrungen zu treffen; bitte lesen und beachten Sie aber Abschnitt 3. ("Wie ist das Arzneimittel einzunehmen?“) mit besonderer Sorgfalt.
2.2.c) Schwangerschaft
Fragen Sie vor der Einnahme von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
Gegen die Einnahme in Schwangerschaft und Stillzeit bestehen keine Gegenanzeigen. Berichte über schädliche Auswirkungen während der Schwangerschaft/Stillzeit beim Menschen sind bisher nicht bekannt geworden. Die Erfahrungen beim Menschen mit der Anwendung von Magnesium in der Frühschwangerschaft sind jedoch sehr gering.
Wird Magnesium kurz vor der Geburt verabreicht, sollte das Neugeborene während der ersten 24 bis 48 Lebensstunden von einem Arzt auf Anzeichen von schädlichen Wirkungen (wie z.B. Atemdämpfung, Muskelschwäche) überwacht werden.
2.2.d) Stillzeit
Fragen Sie vor der Einnahme von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
Gegen die Einnahme in Schwangerschaft und Stillzeit bestehen keine Gegenanzeigen. Berichte über schädliche Auswirkungen während der Schwangerschaft/Stillzeit beim Menschen sind bisher nicht bekannt geworden. Die Erfahrungen beim Menschen mit der Anwendung von Magnesium in der Frühschwangerschaft sind jedoch sehr gering.
Wird Magnesium kurz vor der Geburt verabreicht, sollte das Neugeborene während der ersten 24 bis 48 Lebensstunden von einem Arzt auf Anzeichen von schädlichen Wirkungen (wie z.B. Atemdämpfung, Muskelschwäche) überwacht werden.
2.2.e) Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
Bisher sind keine Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen bekannt geworden. Bei hochdosierter und länger andauernder Einnahme des Präparates können jedoch Müdigkeitserscheinungen auftreten, die die Aufmerksamkeit beeinträchtigen können (siehe Punkt 4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?).
2.3.Welche Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln sind zu beachten?
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel anwenden bzw. vor Kurzem angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
"Magnesiumoxid“ sollte nicht gleichzeitig mit Eisen, Fluoriden oder Tetracyclinen (bestimmte Antibiotika) eingenommen werden, da eine gegenseitige Behinderung der Aufnahme im Darm (enterale Resorption) auftreten kann. Zwischen der Einnahme von Magnesium und Eisen-, Fluorid- oder Tetracyclinpräparaten sollte daher ein Intervall von 2 bis 3 Stunden eingehalten werden.
Auch Aminochinoline (gegen Malaria), Chinidin und verwandte Stoffe (bei Herzrhythmusstörungen), Nitrofurantoin (Antibiotikum) und Penicillamin (bei Rheuma) sollten aufgrund der gegenseitigen Beeinflussung der Aufnahme in den Körper nicht gleichzeitig mit Magnesium-Präparaten angewendet werden.
Magnesium sollte nur mit Vorsicht angewendet werden wenn Sie gleichzeitig Arzneimittel wie Antazida (bei Sodbrennen) oder Abführmittel einnehmen, die Magnesiumsalze enthalten. Dies gilt insbesondere wenn Sie unter einer eingeschränkten Nierenfunktion leiden.
Bei gleichzeitiger Einnahme von Aluminium-haltigen Präparaten (z.B. Mittel gegen Sodbrennen; Antazida) kann die Aluminiumaufnahme in den Körper erhöht sein.
Bestimmte Antibiotika (Aminoglykosid-Antibiotika), Cisplatin (Mittel zur Hemmung des Zellwachstums bzw. der Zellteilung; Zytostatikum) und Ciclosporin A (zur Abschwächung der Immunantwort z.B. nach Organtransplantationen) können zu einer vermehrten Ausscheidung von Magnesium über die Nieren und so zu einer verringerten Wirkung von "Magnesiumoxid“ führen.
Die gleichzeitige Anwendung von Magnesium und bestimmten Antibiotika (Aminoglykosid-Antibiotika) kann zu einer Verschlechterung der autonomen Muskelfunktion z.B. der Atemmuskulatur führen (erschwerte Atmung).
"Magnesiumoxid“ kann die Wirkung bestimmter Substanzen (z.B. Pancuroniumbromid, Succinylcholinhalogenid), die zur Narkoseeinleitung gegeben werden, verstärken.
Die gleichzeitige Gabe von Calcium und Phosphat kann zu einer verminderten Wirkung von Magnesium führen.
Die Wirkung folgender Arzneistoffe kann durch "Magnesiumoxid“ abgeschwächt werden:
- Sympathomimetika (Schnupfen- und Herzmittel)
- Herzglykoside (Herzmittel).
Bitte beachten Sie, dass diese Angaben auch für vor Kurzem angewendete Arzneimittel gelten können.
2.4.Woran ist bei Einnahme von "Magnesiumoxid“ zusammen mit Nahrungs- und Genussmitteln und Getränken zu denken?
Es sind keine besonderen Vorkehrungen zu treffen; bitte beachten Sie aber die Informationen in Abschnitt 3.1 ("Art und Dauer der Einnahme“).
3.Wie ist "Magnesiumoxid“ anzuwenden?
Nehmen Sie "Magnesiumoxid“ immer genau nach der Anweisung des Arztes ein. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.
3.1.Art und Dauer der Einnahme
Nehmen Sie die Kapsel mit etwas Flüssigkeit (z.B. 1 Glas Wasser) ein.
Es ist keine zeitliche Begrenzung der Einnahme vorgesehen, jedoch sollten regelmäßige Kontrollen der Serum-Magnesium-Werte durch den Arzt erfolgen, insbesondere bei eingeschränkter Nierenfunktion.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt, wenn Sie den Eindruck haben, dass die Wirkung von "Magnesiumoxid“ zu stark oder zu schwach ist.
3.2.Falls vom Arzt nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis
Jugendliche und Erwachsene nehmen morgens und abends je 1 Kapsel.
3.3.Wenn Sie eine größere Menge "Magnesiumoxid“ eingenommen haben, als Sie sollten
Sollten Sie bei Einnahme einer zu hohen Dosis des Arzneimittels Nebenwirkungen verspüren, so verständigen Sie sofort Ihren Arzt. Er wird sich bei der Behandlung der Überdosierung am Krankheitsbild orientieren.
Wenn Sie eine größere Menge von "Magnesiumoxid“ eingenommen haben als Sie sollten, benachrichtigen Sie bitte Ihren Arzt. Dieser kann über gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen entscheiden.
3.4.Wenn Sie die Einnahme von "Magnesiumoxid“ vergessen haben
Wenn Sie einmal eine Kapsel vergessen, nehmen Sie die nächste Kapsel "Magnesiumoxid“ wie üblich ein. Es ist nicht erforderlich, eine vergessene Kapsel nachträglich einzunehmen.
3.5.Auswirkungen, wenn die Behandlung mit "Magnesiumoxid“ abgebrochen wird
Falls Ihnen "Magnesiumoxid“ verordnet wurde, sollten Sie die Behandlung nur nach Rücksprache mit Ihrem Arzt abbrechen.
Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt und Apotheker.
4.Welche Nebenwirkungen sind möglich?
Wie alle Arzneimittel kann "Magnesiumoxid“ Nebenwirkungen haben.
Bei der Bewertung von Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeitsangaben zugrunde gelegt:
- sehr häufig: mehr als 1 von 10 Behandelten
- häufig: weniger als 1 von 10, aber mehr als 1 von 100 Behandelten
- gelegentlich: weniger als 1 von 100, aber mehr als 1 von 1 000 Behandelten
- selten: weniger als 1 von 1 000, aber mehr als 1 von 10 000 Behandelten
- sehr selten: weniger als 1 von 10 000 Behandelten, einschließlich Einzelfälle
4.1.Welche Nebenwirkungen können im Einzelnen auftreten?
Bei hoher Dosierung kann es zu weichen Stühlen kommen, die jedoch unbedenklich sind, oder zu Magen-Darm-Reizung.
Bedeutsame Nebenwirkungen oder Zeichen, auf die Sie achten sollten, und Maßnahmen, wenn Sie betroffen sind
Bei Auftreten von Durchfällen sollte die Behandlung vorübergehend unterbrochen werden; nach einer Stuhlnormalisierung kann die Behandlung mit einer verringerten Tages-Dosis fortgeführt werden.
Bei hochdosierter und länger andauernder Einnahme können insbesondere bei eingeschränkter Nierenfunktion Müdigkeitserscheinungen auftreten. Das kann ein Hinweis darauf sein, dass bereits eine erhöhte Magnesium-Konzentration im Blut erreicht ist. In diesem Fall sollten Sie die Dosis reduzieren oder "Magnesiumoxid“ vorübergehend absetzen.
4.2.Welche Gegenmaßnahmen sind beim Auftreten von Nebenwirkungen zu ergreifen?
Teilen Sie Ihrem Arzt mit, wenn Sie unter Nebenwirkungen leiden. Er wird über eventuelle Maßnahmen entscheiden.
Wenn bei Ihnen eine Nebenwirkung plötzlich auftritt oder sich stark entwickelt, informieren Sie umgehend einen Arzt, da bestimmte Arzneimittelnebenwirkungen (z.B. übermäßiger Blutdruckabfall, Überempfindlichkeitsreaktionen) unter Umständen ernsthafte Folgen haben können. Nehmen Sie in solchen Fällen das Arzneimittel nicht ohne ärztliche Anweisung weiter.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die weder hier noch in der Packungsbeilage aufgeführt sind.
5.Wie ist "Magnesiumoxid“ aufzubewahren?
Lagern Sie "Magnesiumoxid“ bei normaler Raumtemperatur, und bewahren Sie das Arzneimittel in der Originalverpackung vor Licht und Feuchtigkeit geschützt auf.
Arzneimittel sollten generell für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden.
Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf der Packung angegebenen Verfallsdatum nicht mehr verwenden.
Das Arzneimittel darf nicht im Abwasser oder Haushaltsabfall entsorgt werden. Fragen Sie Ihren Apotheker, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr benötigen. Diese Maßnahme hilft, die Umwelt zu schützen.
6.Quelle und Bearbeitungsstand
Information der SCHOLZ Datenbank auf Basis der vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen Daten
Copyright by ePrax GmbH, München; Januar 2011