Totgeburt

Totgeburt: Das Kind stirbt im Mutterleib (intrauterin) bei einem Gewicht von über 500 g oder während der Geburt. Die Zahl der Totgeburten ist in den westlichen Ländern rückläufig – sie liegt derzeit unter 1 %. Totgeburten sind häufiger bei Spätgebärenden und Schwangeren, die während der Schwangerschaft unzureichend betreut wurden, sowie in sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen.

Bei Kindern mit einem Geburtsgewicht von weniger als 500 g spricht man von einer Fehlgeburt.

  • Kindsbewegungen bleiben für mehr als einen Tag aus
  • Verminderte Kindsbewegungen in den Tagen bzw. der Woche vor dem Tod des Fötus

Wenn Sie ab dem 7. Schwangerschaftsmonat über 8 bis 10 Stunden trotz entsprechender Aufmerksamkeit keine Kindsbewegungen gespürt haben.

Achtung: Die Kindsbewegungen werden in den letzten Wochen vor der Geburt auch im Normalfall schwächer, weil das Kind in der Gebärmutter kaum noch Platz hat.

Totgeburten können unterschiedliche Ursachen haben. Dazu gehören:

  • Entwicklungsstörungen z. B. infolge von genetischen Fehlbildungen des Kindes (seltener auch der Eltern). Diese Ursache ist umso häufiger, je früher in der Schwangerschaft ein Kind stirbt.
  • Schwere kindliche Infektionen z. B. mit Chlamydien, Toxoplasmen oder dem Zytomegalievirus.
  • Mütterliche Erkrankungen wie Gebärmutterfehlbildungen, Funktionsschwäche des Gelbkörpers im Eierstock, der normalerweise durch die Ausschüttung von Hormonen die Schwangerschaft aufrecht erhält, oder Diabetes.
  • Immunologische Gründe. Das Antiphospholipid-Syndrom (APLS) tritt bei jungen Frauen auf, es handelt sich um eine Störung im Gerinnungssystem, die zu einem Plazentainfarkt mit Verschluss von Blutgefäßen im Mutterkuchen führt.
  • Gifte, z. B. bestimmte Arzneimittel, Pflanzenschutzgifte und radioaktive Strahlung, aber auch Drogen, Alkohol und Nikotin.
  • Starker Stress, z. B. durch Fernreisen, andere akute Erkrankungen oder Trennung.

Der Arzt prüft die Diagnose per CTG und Ultraschall. Auch wenn die betroffenen Frauen im das tote Ungeborene möglichst schnell aus ihrem Körper heraus haben wollen und deshalb zu einem Kaiserschnitt neigen, ist dieser aus medizinischen Gründen nicht ratsam. Er setzt die Schwangere einem Operationsrisiko aus und schafft außerdem schlechtere Voraussetzungen für weitere Schwangerschaften.

Nach dem Tod des Kindes setzen die Wehen innerhalb einiger Tagen von selbst ein. Die meisten Frauen bevorzugen aber eine künstliche Geburtseinleitung durch Prostaglandin-Zäpfchen in die Scheide und mit einem Wehentropf. Auch eine PDA zur Schmerzbekämpfung ist sinnvoll.

Die manchmal geäußerte Angst, das tote Kind im Bauch könnte eine Infektion der Mutter verursachen und müsste deshalb möglichst schnell zur Welt gebracht werden, ist bei intakter Fruchtblase unbegründet.

Nach der Totgeburt wird das Kind von der Hebamme gewaschen, gewogen und gemessen, in ein Tuch gewickelt oder angezogen. Die Eltern können und sollten dann selbst entscheiden, wie viel Zeit sie mit dem Kind verbringen wollen.

Sondertext: Wenn Geburt und Tod zusammenfallen

  • www.veid.de – Bundesverband verwaister Eltern in Deutschland e. V., Leipzig: Der Verband bietet Hilfe für trauernde Mütter, Väter, Geschwister und Menschen, die sie begleiten.
  • www.initiative-regenbogen.de – Kontaktkreis für Eltern, die ein Kind durch Fehl-, Früh- oder Totgeburt verloren haben, Rheda-Wiedenbrück.
  • H. Lothrop: Gute Hoffnung – jähes Ende. Fehlgeburt, Totgeburt und Verluste in der frühen Lebenszeit. Begleitung und neue Hoffnung für Eltern. Kösel, 2005. Einfühlsam geschriebener Ratgeber mit Berichten von Betroffenen und praxisorientierten Ratschlägen, Schmerz und Trauer zu bewältigen.
  • M. E. Beutel: Der frühe Verlust eines Kindes. Bewältigung und Hilfe bei Fehl-, Totgeburt und plötzlichem Kindstod. Verlag für angewandte Psychologie, 2002. Hilfestellungen und Bewältigungsstrategien, mit der Trauer der Betroffenen und dem Verlust eines Kindes umzugehen.

Autor*innen

Dr. med. Katja Flieger, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). | zuletzt geändert am um 11:09 Uhr