Impfungen in der Apotheke

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Apotheken dürfen gegen Grippe und COVID-19 impfen.

Seit Januar 2022 sind bestimmte Impfungen auch in der Apotheke möglich. Dies soll die Arztpraxen entlasten und es den Patient*innen erleichtern, sich impfen zu lassen. Die Impfung in der Apotheke bietet nämlich einige Vorteile: So entfällt das Warten im Wartezimmer oder auf den nächsten Arzttermin und die Apotheke ist möglicherweise näher am Wohnort als die Arztpraxis.

Gegen Grippe und COVID-19

Geimpft werden darf in den Apotheken gegen die Grippe (Influenza) und gegen COVID-19. In der Apotheke können sich allgemein Personen ab 18 Jahren impfen lassen – speziell geschulte Apotheken dürfen gegen COVID-19 bereits Personen ab 12 Jahren impfen. Die Impfung ist kostenfrei, wenn die Impfung für die jeweilige Person von der STIKO empfohlen wird. Dann bezahlen die Krankenkassen.

Schulungen als Voraussetzung

Damit eine Apotheke impfen darf, muss sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So müssen Kühlschränke für die Impfstoffe und ein für die Impfung geeigneter Raum vorhanden sein. Dieser Raum enthält eine Liege und darf von außen nicht einsehbar sein. Apotheker*innen werden für die Impfung von Ärzt*innen geschult und lernen neben der Beratung, Aufklärung und Durchführung auch, mit möglichen Notfällen umzugehen. Dazu werden die Apotheker*innen in Erster Hilfe geschult. So wird sichergestellt, dass die Impfungen sicher sind.

Wie das Impfen in der Apotheke funktioniert

Nicht jede Apotheke bietet einen Impfservice an. Fragen Sie also im Zweifel in Ihrer Apotheke nach oder informieren Sie sich im Internet, in welchen Apotheken eine Impfung möglich ist. Dann sind nur noch wenige Schritte nötig:

  • Falls nötig, vereinbaren Sie einen Impftermin bei Ihrer Wunschapotheke. Möglicherweise geht das auch online.
  • Sie sind am Impftermin krank? Dann verschieben Sie den Termin. Mit einem leichten Schnupfen können Sie sich aber impfen lassen.
  • Packen Sie Ihren Impfpass und Personalausweis ein. Außerdem benötigen Sie Ihre Krankenkasse-Karte für die Abrechnung.

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Autor*innen

Dr. med. Tobias Höflein | zuletzt geändert am um 10:12 Uhr