Geschlechtsdetermination: Zeitpunkt, zu dem sich entscheidet, ob ein Lebewesen als Männchen oder als Weibchen zur Welt kommen wird. Die Geschlechtsbestimmung erfolgt bereits zu Beginn, wenn die Eizelle mit der Samenzelle verschmilzt. Verfügt die Samenzelle über ein X-Chromosom entsteht ein weibliches Wesen. Weist die Samenzelle ein Y-Chromosom auf, entsteht ein männliches Wesen.
Geschlechtsdiagnostik: Verfahren zur Unterscheidung männlicher und weiblicher Individuen. Der Arzt erkennt das Geschlecht des Kindes bereits ab der sechzehnten bis neunzehnten Schwangerschaftswoche auf dem Ultraschallbild. Im Rahmen der Pränataldiagnostik ist bereits eine frühere Geschlechtsdiagnostik möglich. Hierzu sticht der Arzt mit einer Hohlnadel durch die Bauchdecke der Mutter und entnimmt eine Fruchtwasserprobe aus der Gebärmutter. Im Fruchtwasser befinden sich Körperzellen, aus denen der Arzt die Chromosomen des Kindes isoliert. Bei Jungen finden sich außer X-Chromosomen auch Y-Chromosomen. Nach der Geburt ermöglichen die äußeren Geschlechtsmerkmale meistens eine eindeutige Geschlechtsdiagnostik. Verfügt das Neugeborene sowohl über Eierstöcke als auch über Hoden oder vollzieht sich die Geschlechtsentwicklung in unüblicher Weise, entnimmt der Arzt eine Blutprobe und untersucht die Blutzellen auf Y-Chromosomen oder ein inaktiviertes X-Chromosom (Barr-Körperchen).