Medizinlexikon
Verschreibung (Rezept, ärztliche Verordung)
Schriftliches Dokument, das der Arzt anfertigt, um seinem Patienten ein Medikament, ein Medizinprodukt oder eine physiotherapeutische Behandlung zukommen zu lassen. Der Patient legt das Rezept dem Apotheker vor, der ihm daraufhin das Medikament aushändigt. Handelt es sich um ein Kassenrezept, verbleibt dieses zur Abrechnung mit der Krankenkasse in der Apotheke. Privatpatienten nehmen ihre Rezepte wieder nach Hause mit, um sie gesammelt an ihre Krankkasse zu schicken, die ihnen dann das ausgelegte Geld erstattet. Rezepte verfallen nach einiger Zeit: Privatrezepte nach drei Monaten, Krankenkassenrezepte nach einem Monat und Betäubungsmittelrezepte nach 1 Woche. Medikamente mit Suchtpotenzial und solche, die trotz ärztlicher Betreuung bei unsachgemäßem Gebrauch ein Gefährdungspotential aufweisen, unterliegen der Verschreibungspflicht. Der Patient hat nur dann Zugang zu dem Medikament, wenn er dem Apotheker eine Verschreibung vorweist.