Medizinlexikon
Volkmann-Kontraktur
Lähmung der Hand mit typischer Stellung der Finger (Krallenhand) bei Verletzung von Armnerven. Sie tritt insbesondere nach Brüchen des Oberarms auf, die nicht oder nicht sachgerecht versorgt wurden, sodass Bruchstücke die durch den Oberarm verlaufenden Gefäße und Nerven beschädigen.