Bundesrat billigt Verordnung

Neuer Warnhinweis für Schmerzmittel

Auf den Verpackungen von rezeptfrei erhältlichen Schmerzmitteln warnen zukünftig neue Hinweise vor einer zu langen Einnahme. Der Bundesrat stimmte der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung zu.

Einnahmedauer oft zu lange

Am 8. Juni 2018 billigte der Bundesrat die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte Analgetika-Warnhinweis-Verordnung. In Zukunft muss der Satz „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben“ auf der Außenpackung aufgedruckt werden. Die Verordnung erfasst rezeptfreie Schmerzmittel, die zur Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen oder von Fieber eingesetzt werden und die beispielsweise die Wirkstoffe Paracetamol, Ibuprofen, Diclofenac oder Acetylsalicylsäure (ASS) enthalten.

Studien zufolge nehmen ein Fünftel der Frauen und fast ein Drittel der Männer derartige Analgetika länger als die vorgegebenen vier Tage. Bei zu langer Einnahme erhöht sich das Risiko für Magen-Darm-Blutungen, Nierenschäden und Schlaganfälle.

Schutz für die Verbraucher

Mit der neuen Verordnung würden die Verbraucher „in Bezug auf die Dosis und Anwendungsdauer auch rezeptfreier Arzneien sensibilisiert und von einer Einnahmedauer ohne ärztlichen Rat von über vier Tagen abgehalten“, begrüßt der Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft Martin Schmelz den Beschluss des Bundesrates. Vielen Menschen sei nicht klar, dass auch rezeptfreie Schmerzmittel gefährlich sein könnten.

Quelle: Ärzteblatt

Weiterführende Informationen über den Beschluss zur Analgetika-Warnhinweis-Verordnung auf den Seiten des Bundesrates.

Autor*innen

20.06.2018 | Simone Lang