Ab 2027 sollen Leistungen in Frauenarztpraxen anders vergütet werden. Ärzt*innen warnen, dass dann weniger Termine für Schwangere zur Verfügung stehen könnten. Die Krankenkassen widersprechen. Was steckt dahinter?
Vorsorge gedeckelt
Um die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten, hat der Bundestag im Sommer ein Spargesetz beschlossen. Auch für Frauenarztpraxen ändert sich dadurch die Bezahlung. Grundsätzlich bekommt eine Praxis für jede Patientin ein fixes Budget pro Quartal. Manche Untersuchungen, darunter die Schwangerenvorsorge, wurden bisher zusätzlich vergütet. Dadurch wurde jede Vorsorge von der Krankenkasse bezahlt. Ab 2027 soll jedoch auch die Vorsorge in das gedeckelte Gesamtbudget einfließen. Praxen bekommen dann pro Quartal nur noch eine begrenzte Zahl dieser Leistungen voll bezahlt.
Weniger Termine befürchet
Die Gesamtvergütung für die Schwangerenvorsorge orientiert sich dann an dem Jahr 2025 – egal, wieviel Patientinnen in Zukunft tatsächlich eine Schwangerenvorsorge bekommen. Ärztevertreter*innen sehen darin ein Problem. Denn wenn mehr Schwangere betreut werden müssen, bekommt die Praxis ab einer gewissen Zahl an Schwangeren die Vorsorge nicht mehr vollständig vergütet. Die Folge könnte sein, dass für Schwangere weniger Termine zur Verfügung stehen als notwendig.
Krankenkassen: kein Sparplan
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen betont, dass das bisherige Budget für die Vorsorge komplett in die Gesamtbudgetierung überführt würde – es werde also nicht gespart. Außerdem werde die Gesamtvergütung jährlich erhöht. Eine Gefährdung der Schwangerenvorsorge sieht man bei den Krankenkassen daher nicht. Unter anderem auch deshalb, weil man nicht mit steigen Geburtenzahlen rechnet.
Ausschuss entscheidet
Wie die Finanzierung am Ende tatsächlich erfolgt, entscheidet ein Bewertungsausschuss. In diesem sitzen Vertreter aus Ärzteschaft und Krankenkassen. Der Bundestag hat die Grundlage dafür geschaffen, dass die Vorsorge in das Gesamtbudget überführt wird. Für welche Leistungen das am Ende konkret gilt, entscheidet der Bewertungsausschuss.
Quelle: Tagesschau