Vorsorge heißt, dafür zu sorgen, dass Krankheiten erst gar nicht entstehen. Somit sind an der Vorsorge nicht nur Ärzte beteiligt. Und wenn wir zur ärztlichen Vorsorge gehen, handelt es sich dabei streng genommen eher um Früherkennung: Falls bereits eine Krankheit entstanden ist, soll diese möglichst rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Die Mammografie z. B. kann Krebsfälle im Frühstadium aufspüren, vorbeugen (also ihr Entstehen verhindern) kann sie nicht. In der Tat haben nur wenige der Vorsorgeuntersuchungen vorbeugenden, d. h. Krankheiten verhindernden, Charakter – solche Ausnahmen sind zum Beispiel Blutdruck- und Cholesterinmessungen.
Welche Vorsorgeuntersuchungen vom Kassenarzt als gesetzliche Untersuchungen kostenfrei angeboten werden können, bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), dem Vertreter der Ärzte, der Krankenkassen und seit 2004 auch der Patienten- und Selbsthilfeverbände angehören. Er beurteilt regelmäßig, welche Früherkennungsverfahren medizinisch notwendig und wirtschaftlich sind.
Was? Für wen? Wie oft? 
Zahnprophylaxe
(zahnmedizinische Individualprophylaxe)
 Alle Dreimal pro Jahr bis zum Alter von sechs Jahren, ab dann  zweimal pro Jahr 1. Nutzen ist bewiesen und unstrittig. 
Screening auf genitale Chlamydien-Infektion
 (Urinprobe)
 Sexuell aktive Frauen unter 26 Einmal jährlich. Nutzen ist bewiesen. 
Früherkennung Gebärmutterhalskrebs: Gebärmutterhalsabstrich Frauen  ab 20 Einmal jährlich. Nutzen ist bewiesen und unstrittig. 
Früherkennung Brustkrebs I: Ärztliche Brustuntersuchung mit Anleitung zur Selbstuntersuchung sowie Hautuntersuchung3. Frauen  ab 30 Einmal jährlich. Nutzen ist neuerdings wissenschaftlich umstritten. 
Check-up
(Gesundheits-Untersuchung, Check-up 35)2
 Alle  ab 35 Alle zwei Jahre. Nutzen ist nicht bewiesen.  Alle  ab 35 Alle zwei Jahre. Nutzen ist bewiesen und unstrittig.  
Früherkennung Brustkrebs II: Mammografie[-Screening] (Kasten: Die Mammografie) Frauen zwischen  50 und 69 Alle zwei Jahre. Nutzen ist bewiesen und unstrittig. 
Früherkennung Prostatakrebs: Tastuntersuchung der Prostata und der Geschlechtsteile sowie Hautuntersuchung3
 Männer  ab 45 Einmal jährlich. Nutzen ist unstrittig, strittig ist allerdings der in der Regel von Urologen dazu angebotene PSA-Test (die PSA-Debatte). 
Früherkennung Darmkrebs I: Tastuntersuchung des Enddarms und Test auf verborgenes (okkultes) Blut im Stuhl (Hämoccult).  Alle zwischen  50 und 56 Einmal jährlich. Nutzen ist bewiesen und unstrittig. 
Früherkennung Darmkrebs II:Darmspiegelung oder Test auf verborgenes Blut im Stuhl Alle  ab 56 Entweder Darmspiegelung (zwei Untersuchungen im Abstand  von 10 Jahren) oder Test auf verborgenes Blut im Stuhl (alle  2 Jahre). Nutzen ist bewiesen und unstrittig. 
1 Pro Jahr sind für jeden gesetzlich Versicherten ab 18 Jahren zwei zahnmedizinische Kontrolluntersuchungen kostenfrei (Zahnsteinentfernung nur einmal jährlich von der gesetzlichen Krankenversicherung). Die Kontrolluntersuchungen werden sogar honoriert: Bei notwendigem Zahnersatz bekommt man als regelmäßiger „Teilnehmer“ einen Bonus.  
2 Durch diesen alle zwei Jahre kostenlos möglichen Gesundheits-Check sollen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenschäden und ein Diabetes frühzeitig erkannt werden. Der Arzt erhebt die Krankheitsgeschichte und führt eine körperliche Untersuchung sowie Bluttests (Gesamtcholesterin, Zucker), Urintests (Bestimmung von Eiweiß, Zucker, roten und weißen Blutkörperchen, Nitrit) und eine Blutdruckmessung durch. Der Check-up wurde wissenschaftlich nie auf seinen Nutzen überprüft, Experten machen geltend, dass er wenig effektiv ist.   
3 Zur Früherkennung von Hautkrebs 
Was? Wann? Was wird gemacht? 
Erstuntersuchung (U1)
 Direkt nach der Geburt 
U2
 3.–10. Tag nach der Geburt 
U3
 4.–6. Woche 
U4
 3.–4. Monat 
U5
 6.–7. Monat Beurteilung der Entwicklung, insbesondere der Reaktionen auf die Umgebung, Besprechen von Ernährungsfragen 
U6
 10.–12. Monat Beurteilung der Entwicklung, insbesondere der Sprachentwicklung, Besprechen von Ernährungsfragen 
U7
 21.–24. Monat Beurteilung der Entwicklung, insbesondere der Sprach- und Sozialentwicklung, Besprechen des Stands der Sauberkeitserziehung 
U7a
 34.–36. Monat Beurteilung der Entwicklung, Erkennung von Sehstörungen 
U8
 43.–48. Monat 
U9
 60.–64. Monat 
J1
 12–15 Jahre Beurteilung der Entwicklung, Besprechen von Problemen und Konflikten sowie von Fragen rund um die Themen Drogen, Alkohol, Rauchen, Sexualität, Sport sowie gesunde Ernährung 
Zähne
 bis zum 18. Geburtstag Kinder haben zwischen 2 ½ und 6 Jahren Anspruch auf drei Kinderzahnvorsorgeuntersuchungen. Danach sind bis zum 19. Lebensjahr halbjährliche Termine beim Zahnarzt vorgesehen, bei denen auch die Versiegelung der Fissuren an den Backenzähnen sowie eine eventuelle Vorsorge mit Fluoridlack erstattet wird.
