Von der Norm abweichende, ungünstige Position des Kindes im Mutterleib. Um die Lageanomalie genauer zu definieren, orientiert sich der Arzt an dem Winkel den die Längsachse des Kindes zur Längsachse der Mutter einnimmt. Entsprechend unterscheidet er eine Längslage, eine Schräglage und eine Querlage. Bei der Längslage verlaufen die Körper von Mutter und Kind parallel. Zeigt der Kopf des Kindes nach unten, spricht der Arzt von der Schädelendlage (Kopfendlage), zeigt der Kopf nach oben von einer Steißlage (Beckenendlage). Alle weiteren Lagen sind Schräglagen.
Abgesehen von der Ausrichtung des gesamten Körpers ist entscheidend welche Stellung Kopf, Arme und Beine einnehmen. So kann das Kind in der Steißlage die Füße auf die Brust legen (reine Steißlage) oder überkreuzt nach vorne strecken (Steiß-Fußlage). Manchmal streckt es aber auch ein Bein (unvolkommene Fußlage) oder beide Beine (reine Fußlage) aus. In der Querlage wiederum ist es möglich, dass das Kind einen Arm oder eine Schulter vorstreckt und versucht, mit diesen voran den Geburtskanal zu verlassen.
Eine Lageanomalie tritt bevorzugt bei sehr kleinen oder fehlgebildeten Kindern auf, bei erhöhter Fruchtwassermenge oder wenn die Mutter ein langes bzw. enges Becken hat. Der Arzt erkennt eine Lageanomalie schon vor der Geburt. Etwa, wenn sich der Kopf des Kindes zu weit unten befindet und unterhalb des Rippenbogens gegen die Bauchdecke drückt. Ab der 36. Schwangerschaftswoche wird er versuchen, das Kind im Mutterleib zu drehen. Bleibt eine solche Wendung erfolglos, ist bei einer Quer- und Schräglage ein Kaiserschnitt nötig. Bei kleinen Kindern in Steißendlage ist eine natürliche Geburt generell möglich, jedoch besteht ein erhöhtes Risiko für Komplikationen (siehe Artikel zur Steißendlage). Kinder, die den Mutterleib in der Steißendlage verlassen, kommen häufiger mit Nervenschäden zur Welt.