Meldepflicht

Im Infektionsschutzgesetz der Bundesrepublik geregelte Verpflichtung, ansteckende Infektionskrankheiten wie Tollwut oder Typhus beim Gesundheitsamt zu melden. Bei bestimmten Krankheiten ist bereits der Verdacht, bei anderen erst der Todesfall meldepflichtig.

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