Untersuchung einer Leiche. Dabei öffnet der Pathologe Brust-, Bauch- und Kopfhöhle des Verstorbenen, um die Todesursache zu klären. Die klinische Obduktion verhilft nachträglich zu einer Diagnose, die zu Lebzeiten des Verstorbenen nicht möglich war. Diesem Eingriff müssen die Angehörigen zustimmen. Eine gerichtliche Obduktion wird angeordnet, sobald der Verstorbene an einer Seuchenkrankheit, der Verdacht auf eine unnatürliche Todesursache besteht oder die Todesursache unklar ist. Die Entscheidung darüber trifft der vor Ort anwesende Arzt, der den Leichenschauschein ausstellt.
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