Sammelbegriff für physikalische Größen, mit denen Menge und Ausmaß der auf den Körper wirkenden ionisierenden Strahlung bestimmt wird. Ionisierende Strahlen wie Röntgen- und Gammastrahlen lösen Elektronen aus den Molekülen des Körpers und wandeln diese so in geladene Teilchen, die Ionen, um. In Folge der Ionisierung können die Moleküle ihre angestammten Aufgaben im Körper nicht mehr wahrnehmen oder wandeln sich in krebserregende Radikale um. Das Ausmaß der Strahlenschädigung hängt davon ab, wie groß das bestrahlte Volumen ist und wie viel Strahlung dieses aufnimmt. Die Strahlenmenge, die ungehindert durch den Körper hindurchgeht, wird dabei nicht mitgerechnet.
- Ionendosis: die innerhalb eines bestimmten Luftvolumens durch Ionisation erzeugte Ladungsmenge. Die Einheit der Ionendosis hieß früher Röntgen (R) nach dem Entdecker der Röntgenstrahlen. Heute wird die Ionendosis in Coulomb (C) pro Kilogramm (kg) angegeben.
- Energiedosis: die auf ein bestimmtes Volumen durchstrahlte Materie übertragene Energiemenge. Die Energiedosis wird in Joule (J) pro Kilogramm (kg) oder auch in Gray (Gy) angegeben. Bei der Berechnung wird die jeweilige Dichte der Materie berücksichtigt.
- Äquivalentdosis: die Strahlungsmenge, die benötigt wird, um eine bestimmte biologische Wirkung hervorzurufen. Die Äquivalentdosis wird in Sievert (Sv) angegeben und ermöglicht es, die Auswirkung von ionisierender Strahlung auf den Körper abzuschätzen. In die Berechnung der Äquivalentdosis geht ein Faktor ein, der die jeweilige Strahlenart berücksichtigt
- Oberflächendosis: Auf die Körperoberfläche wirkende Strahlung. Die Oberflächendosis ist die Summe aus der von der Strahlungsquelle ausgehenden Strahlung und der vom verstrahlten Körperinneren zurückgeworfenen Strahlung.
- Organdosis, Körperdosis: der Mittelwert der Äquivalentdosen, die innerhalb eines bestimmten Organs oder Körpervolumens auftreten.
- Um die Körperdosis abzuschätzen, hält der Strahlenbeauftragte ein Dosimeter an einen Körperteil des Patienten. Der ermittelte Wert nennt sich Personendosis und lässt Rückschlüsse auf die Strahlenbelastung des Patienten zu. Der Gesetzgeber hat daher einen Höchstwert für die Körperdosis festgelegt. Dabei hat er die verschiedensten Einflussfaktoren berücksichtigt. Hierzu zählen Röntgenuntersuchungen und Strahlentherapie ebenso wie kosmische Strahlung und uranhaltiges Bodengestein sowie Atombombenversuche, Bildschirme und industrielle Emissionen.