Totenschein (Leichenschauschein)

Der Leichenschauschein ist ein amtliches Dokument, das nach dem Tod eines Menschen grundsätzlich von dem Arzt ausgestellt werden muss, der den Tod festgestellt hat. Dies tut er im Rahmen der Leichenschau, bei der er die Todeszeichen überprüft und zu ergründen versucht, warum der Tod eingetreten ist. Handelt es sich um einen natürlichen Tod, der sich leicht erklären lässt - beispielsweise weil der Hausarzt zu einem chronisch kranken Patienten gerufen wurde, der verstorben ist, vermerkt der Arzt auf dem Leichenschauschein einen natürlichen Tod, sofern er keine Hinweise auf eine andere Erklärung findet. Gibt es Hinweise auf eine nicht natürliche Todesursache oder Fremdverschulden, vermerkt der Arzt auf dem Leichenschauschein einen nicht natürlichen Tod. In diesem Fall muss der Leichnam von einem Rechtsmediziner obduziert werden, um die Todesursache festzustellen. Da sich letzten Endes nach dem bloßen Anschein nicht klären lässt, ob der Tod nun natürlicher oder nicht natürlicher Ursache war, kann der Arzt bei Zweifeln auch ankreuzen, dass die Todesursache ungeklärt ist.

Bei einem natürlichen Tod wird der Leichnam einem Bestatter übergeben, in den beiden anderen Fällen wird die Kriminalpolizei benachrichtigt. Die Entscheidung über die Durchführung einer Obduktion obliegt dann der Staatsanwaltschaft.

Leichenschauscheine unterscheiden sich zum Teil zwischen den Bundesländern, umfassen aber allgemein einen vertraulichen und einen nicht vertraulichen Teil.

  • Zum vertraulichen Teil gehören vier Blätter. Diese leitet der ausstellende Arzt an die zuständigen Behörden weiter.
  • Der nicht vertrauliche Teil des Leichenschauscheins wird dem Bestatter ausgehändigt, der auch die Meldung beim Standesamt macht.

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