Rechte und Pflichten

Zuzahlung zu Arzneimitteln

Onoky Photography/Veer
Viele chronisch Kranke können sich von der Zuzahlung befreien lassen.

Andere Wirkstoffe dieser Gruppe

Organspendekampagne 2014 Tödliche Herzerkrankungen Arzneimittelinitiative ARMIN „Rettet die Kinderstation“ Gesundheitskosten im Zaum halten Reha für Kinder und Jugendliche Lifestyle-Medikamente aus dem Netz Stigma Suchterkrankung Neue Rabattverträge für Arzneimittel Allergie: neuer Info-Dienst online Patientenverfügung erstellen Frühe Hörschäden Altenpflege finanzierbar machen Pflegeangebote für ältere Migranten Info-Tour: diabetische Neuropathie IGeL: Nicht alles läuft rund Reform in der Darmkrebsvorsorge Pflegereport 2014 Aktivpause im Bundestag? Ärztemangel auf dem Land Anstieg gefälschter Arzneimittel Arzneimittelkauf im Internet Cannabis als Medizin Arzneikosten in der Steuererklärung Danke Apotheke! Unterschriftenaktion in Apotheken Hilfsmittel für die Pflege zuhause JugendFilmTage 2017 Ausweitung des Tabakwerbeverbots EuGH-Urteil bedroht Apothekendichte Arzneimittelausgaben 2014 Neue Zuzahlungsregeln ab 1. Juli Präsenz-Apotheke gehört zum Leben Elektronische Gesundheitskarte „Gesund und aktiv älter werden“ Wissen über Gesundheit BMEL-Ernährungsreport 2016 Depressionen frühzeitig bekämpfen Apothekensuche im Urlaub Natürliche Medizin: Was tun, wenn ein Kunstfehler vermutet wird? Cannabis: Chancen für Arzneimittelversorgung „Arzneimittel sicher einnehmen“ Präimplantationsdiagnostik ab 2014 Diabetesberatung auf Rädern Engpässe bei Grippe-Impfstoffen? Cannabis auf Rezept Medikationgespräche für Diabetiker Online-Unterstützung für Migranten Sehbehinderung bei Diabetes Gastfamilien für Demenzkranke Ende der Praxisgebühr Meinungsumfrage zur Organspende Erwerbstätige: fit oder fertig? Die „Neuen“ im Gesundheitswesen Wahlradar Gesundheit Hohe Krankheitskosten durch Rauchen Telemedizin beim Kinderarzt Neue Vorsorge beim Kinderarzt Wissen über Gesundheit Mehr Erkältungen als im Vorjahr Herz-Vorsorge für Schulkinder Geburtshilfe in Gefahr Nachwuchs für die Apotheke Mehr Behandlung durch Nicht-Ärzte? Todesursache Medikationsfehler Gesundheitscheck in Schulen Arzneimittelkauf im Internet Organspendekampagne 2014 Cannabis als Medizin Höheres Risiko für Diabetes im Osten Umfrage zur Organspende Versorgungslücken am Lebensende Soziale Unterschiede und Ernährung Unfälle im Urlaub Zuzahlungsbefreiung für 2017 Aktionstag am 28. Februar Krankmeldungen 2013 Notdienstpauschale für Apotheken Reanimation ab der 7. Klasse Schulwettbewerb gegen Rauchen Gesunde Ernährung fördern Gute Noten für Apotheken Themenwoche Hodenkrebs Pflegebedürftigkeit im Alter Wahlradar Gesundheit Salben und Cremes Sexualaufklärung fördert Gesundheit Schmerzen durch Behandlungsfehler Cannabis auf Rezept? Salben und Cremes Arzneimittel-Shopping im Urlaub? Programm gegen Übergewicht Bürgernahe Gesundheitsversorgung Pflegevergütung für alle Strümpfe Tabaksteuer kann Baby-Leben retten Der Arzthaftungsprozess Hinter den Kulissen der Apotheke Arzneikosten in der Steuererklärung Pflege und Beruf vereinen Tierische Wirkstoffe Unfallprävention bei Senioren Mehr Todesfälle durch Legal Highs 80 Arzneimittel ab sofort vom Markt Arzneimittelfälschungen verhindern Zuzahlungsbefreiung für Medikamente Kunst gegen „Komasaufen“ Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff "Pille danach" bleibt rezeptpflichtig Gesetzlicher Nichtraucherschutz BzgA-Informationen zu Antibiotika Arzneimittelsicherheit für Patienten Trinkgewohnheiten bei Männern Studie zum Medienkonsum von Kindern Luftverschmutzung gefährdet Herz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Sicher vor Arzneimittelfälschungen Kampf den Antibiotika-Resistenzen Notdienstpauschale für Apotheken Apotheke der Zukunft Sichere Arzneimitteltherapie Arzneimittelfälschungen verhindern Grüner Tee gegen Feigwarzen Zuzahlungsbefreiung für 2017 Schutz vor Arzneimittelfälschungen Arzneimittelhersteller Apotheke Neue Patientenverfügung: Neuer Warnhinweis für Schmerzmittel Zuzahlungsbefreiung für 2016 Vorsicht mit Betablocker-Tropfen bei Asthma Aut-idem-Regel bleibt unverändert Rezeptfreie Kortisonsalbe Nachwuchs für die Apotheke Stop von Impfausschreibungen Schutz vor Übergewicht bei Kindern Lieferengpässe von Antibiotika Auf den Zahn gefühlt Aktion „Kinder stark machen“ Neues von ARMIN Neue Zuzahlungsregeln ab 1. Juli Apotheke der Zukunft Bessere Vorsorge für Jugendliche Neues Transplantationsgesetz „Arzneimittel sicher einnehmen“ Salzgehalt statt Natriumwert Gefälschte Arzneimittelstudien Ärztliche Aufklärung in Schulen Zuzahlungsbefreiung für 2016 Stop von Impfausschreibungen Arzneimittel-Shopping im Urlaub? Neuregelungen im Jahr 2016 Das Diabetes-Risiko senken Folgen des Organspende-Skandals Gefährliche Potenzpillen aus dem Web Reha für Kinder und Jugendliche Zuzahlungsbefreiung für 2018 Hohe Dunkelziffer bei Diabetes Verpflegung in Kitas Erstattung von Arzneimittelausgaben Austauschverbot für Arzneimittel Organspende – ja oder nein? Typ-1-Diabetes bei Kindern Umfrage zur Organspende Cannabis als Arznei auf Rezept! Frauen essen umweltschonender Unnötige medizinische Leistungen Ärztliche Kunstfehler Bekämpfung von Aids und Hepatitis Medikamenten-Kopien: Generika Erhöhte Lichtempfindlichkeit Früherkennung in der Apotheke Suchtgefahr bei Schlafmitteln Gut vorbereitet ins Arztgespräch Werbeverbot für Tabak Elektronische Gesundheitskarte Verbot der Tabak-Außenwerbung „Pille danach“ rezeptfrei erhältlich Tabuthema urologische Erkrankungen Weltblutspendetag 2015 Tag der Apotheke am 16. Juni 2015 Selbstzahler-Leistungen in Praxen Todesursache Luftverschmutzung Neue Daten zu Impfquoten Gespräche zwischen Arzt und Patient Frauen sind anders – Männer auch Check-up J1 bei Jugendlichen Organspende: ja oder nein? Kalorienbombe Softdrinks „Apotheker ohne Grenzen“ in Nepal Apotheker versorgen Schwerstkranke Hilfe für vernachlässigte Kinder Mehr Mutter-Kind-Kuren bewilligt Seilspringen macht Schule Zuzahlungsbefreiung für Medikamente Experten fordern große Pflegereform Protestaktion mit Apothekerkittel „Gesundheit wählen“ Stop von Impfausschreibungen Fehltage durch psychische Leiden Grundrecht auf Erektion? Mehr Bildung, mehr Gesundheit Arzneimittelpreise steigen weiter Kinder mit Diabetes integrieren Cannabis bei chronischen Schmerzen Veggie-Tag in Kantinen? Sexuell übertragbare Infektionen Info-Tour: diabetische Neuropathie Reha für Kinder und Jugendliche Teurer Zahnersatz Leben mit angeborener Krankheit Wandern für Senioren Desinfektionsmittel Triclosan Tuberkulose-Elimination rückläufig Nichtraucherschutzgesetze retten Leben Leistungsdruck am Arbeitsplatz Stillempfehlungen auf Arabisch Apotheken auch feiertags im Einsatz Medikationgespräche für Diabetiker Sichere Arzneimitteltherapie „Radtour pro Organspende“ 2015 Medizin-Bäume Kindergesundheit aktiv stärken Hautkrebsvorsorge: Akzeptanz steigt „5 am Tag“ gescheitert? Gewalt gegen Einsatzkräfte Honig statt Antibiotika Landapotheken kämpfen um Erhalt Kampagne für Inklusion Die BZgA-Jugendfilmtage Neuerungen im Präventionsgesetz JugendFilmTage zu Alltagsdrogen Neues Notdienstgesetz Medizin-Nobelpreis 2013 Arzneimittel-Shopping im Urlaub? Neuregelungen im Jahr 2016 Alkoholfrei in der Schwangerschaft Versorgung bei Herzschwäche Transparenz im Gesundheitswesen Gefahr durch E-Zigarette? 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Fast jeder Erwachsene leistet sie in der Apotheke: die Zuzahlung für Arzneimittel. Unter bestimmten Bedingungen können sich Versicherte von der Zuzahlung befreien lassen. Die Apothekerkammer Nordrhein informiert, welche Daten die Patienten für einen solchen Befreiungsantrag benötigen und wie ihnen ihre Apotheke dabei helfen kann.

Was genau ist die Zuzahlung für Arzneimittel?

Für bestimmte Gesundheitsleisten zahlen die Versicherten Zuzahlungen an ihre Krankenkasse. So auch für die Abgabe von Arzneimitteln. Die Apotheker ziehen die Zuzahlung vom Patienten ein und leiten sie direkt an die Krankenkasse weiter. Die Zuzahlung wird auf jedes einzelne Medikament erhoben. Sie beträgt ungefähr zehn Prozent des Arzneimittelpreises und liegt zwischen fünf und zehn Euro. Je nach Vertragslage zwischen Krankenkasse und Arzneimittelhersteller verzichten die Krankenkassen bisweilen auch ganz auf die Zuzahlung für ein bestimmtes Medikament. Nicht zu verwechseln ist die Zuzahlung mit der Aufzahlung. Die Aufzahlung wird zusätzlich zur Zuzahlung fällig, wenn der Arzneimittelpreis einen bestimmten Festbetrag überschreitet. Sie entspricht der Differenz aus Arzneimittelpreis und Festbetrag. Aufzahlungen haben auch Personen mit einer Zuzahlungsbefreiung zu leisten.

Wer hat Anspruch auf eine Zuzahlungsbefreiung?

„Nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens bzw. einem Prozent bei chronisch kranken Patienten können sich Versicherte von den Zuzahlungen befreien lassen“, erklärt Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein. Das bedeutet für eine Zuzahlungsbefreiung müssen Versicherte beweisen, dass sie mindestens zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens für Zuzahlungen ausgeben. Bei chronisch Kranken genügt schon ein Prozent. Ob die geleisteten Zuzahlungen die geforderte Belastungsgrenze überschreiten, lässt sich einfach über einen Zuzahlungsrechner berechnen. Insgesamt besitzen 7,5 Millionen Patienten in Deutschland eine Zuzahlungsbefreiung. 7 Millionen von ihnen sind chronisch krank.

Wie erhalte ich die nötigen Daten für die Zuzahlungsbefreiung?

Die Zuzahlungsbefreiung gilt jeweils für ein Kalenderjahr, das heißt vom Ausstellungstag bis zum 31.12. des laufenden Jahres. Daher empfiehlt es sich, die Befreiung gleich zu Jahresbeginn zu beantragen. Für ihren Antrag benötigen die Versicherten einen Nachweis über alle geleisteten Zuzahlungen des letzten Jahres. Grundsätzlich genügt es, wenn sich der Apothekenkunde bei jedem Einkauf in der Apotheke einen mit seinem Namen versehenen Kassenzettel aushändigen lässt. Alternativ stellt die Apotheke ein Büchlein zur Verfügung, in das sie jede geleistete Arzneimittelzuzahlung mit Stempel und Datum einträgt. Inhaber einer Kundenkarte haben es bequemer. Sie können sich einen Sammelbeleg über alle geleisteten Zuzahlungen ausdrucken lassen. Kunden ohne Kundenkarte müssen für den Sammelbeleg ihre Versichertenkarte vorlegen und eine Datenschutzrechtliche Erklärung unterschreiben. Der Sammelbeleg gilt nur für jeweils eine Apotheke. Das heißt, wer in mehreren  Apotheken einkauft, benötigt für jede Apotheke einen gesonderten Ausdruck.   

Autor*innen

Susanne Schmid/ABDA | zuletzt geändert am um 09:50 Uhr


Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ist nach wissenschaftlichen Standards verfasst und von Mediziner*innen geprüft worden. Die in diesem Artikel kommunizierten Informationen können auf keinen Fall die professionelle Beratung in Ihrer Apotheke ersetzen. Der Inhalt kann und darf nicht verwendet werden, um selbständig Diagnosen zu stellen oder mit einer Therapie zu beginnen.