Grünes Rezept ausstellen lassen

Erstattung von Arzneimittelausgaben

Andere Wirkstoffe dieser Gruppe

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EuGH kippt Arzneimittel-Preisbindung „Gesund und aktiv älter werden“ Zuzahlungsbefreiung für 2016 Unfallprävention bei Senioren Apothekentests in NRW Allergie: neuer Info-Dienst online Gesunde Ernährung fördern Tabuthema urologische Erkrankungen Sexualaufklärung fördert Gesundheit Mehrheit für aktive Sterbehilfe Chronische Lungenerkrankungen Organtransplantation Rezeptfreie Kortisonsalbe Präsenz-Apotheke gehört zum Leben Hilfe für vernachlässigte Kinder Gut vorbereitet ins Arztgespräch Video zum Rx-Versandverbot Hautkrebsvorsorge: Akzeptanz steigt Transparenz im Gesundheitswesen Mehr Bildung, mehr Gesundheit Austauschverbot für Arzneimittel Der Arzthaftungsprozess Arzneimittelpreise steigen weiter Wahl 2013: Gesundheit wählen Umfrage zu Terminservicestellen Neue Rabattverträge für Arzneimittel Späte Mutterschaft: Kind gefährdet? Pflegebedürftigkeit im Alter Frauen essen umweltschonender Tag der Apotheke am 16. Juni 2015 Terminnot bei Herzspezialisten Transplantationszentren analysiert Arzneimittelhersteller Apotheke Mehr Todesfälle durch Legal Highs Sicher vor Arzneimittelfälschungen Verbot der Tabak-Außenwerbung Cannabis als Arznei auf Rezept! Die „Neuen“ im Gesundheitswesen Arzneimittel-Shopping im Urlaub? Reha für Kinder und Jugendliche Medikationgespräche für Diabetiker Mehr Behandlung durch Nicht-Ärzte? Bessere Vorsorge für Jugendliche Apotheke der Zukunft Zuzahlungsbefreiung für 2018 Tag der Apotheke am 16. Juni 2015 „Pille danach“ rezeptfrei erhältlich Organspendekampagne 2014 Info-Tour: diabetische Neuropathie „Meine Reha – Mein Leben.“ Nach dem Krankenhausaufenthalt Zuzahlungsbefreiung für 2017 Kunst gegen „Komasaufen“ Hohe Dunkelziffer bei Diabetes Pflegereport 2014 Ausbildung mit Zukunft: PTA Krankmeldungen 2013 Umfrage zur Organspende Apothekensuche im Urlaub Schutz vor Arzneimittelfälschungen Elektronische Gesundheitskarte Kindergesundheit aktiv stärken Danke Apotheke! Stop von Impfausschreibungen Check-up J1 bei Jugendlichen Salben und Cremes Apothekertag: "Sicher isst sicher" Terminnot bei Herzspezialisten Arzneikosten in der Steuererklärung Arzneimittelfälschungen verhindern Neue Arzneimittelkennzeichnung Zuzahlungsbefreiung für Medikamente Kampagne für Inklusion Erwerbstätige: fit oder fertig? Arzneimittel-Shopping im Urlaub? Cannabis als Medizin Notdienstpauschale für Apotheken Nachbarschaftshilfe bei Demenz Wohnortnahe Schmerzversorgung Elektronische Gesundheitskarte Krankschreibungen 2014 Gesetzliche Tabakkontrolle Wissen über Gesundheit Diabetesberatung auf Rädern Sicher gegen Fußpilz: Leistungsdruck am Arbeitsplatz Versorgungslücken am Lebensende Medizin-Bäume Psychische Betreuung bei Krebs Rezepturen aus der Apotheke Cannabis auf Rezept? Desinfektionsmittel Triclosan Vorsicht mit Betablocker-Tropfen bei Asthma Verkauf von Rezeptdaten? Neue Rabattverträge in Kraft JugendFilmTage zu Alltagsdrogen Online-Kauf von Arzneimitteln Jugendliche Rheumatiker unterstützen Zuzahlungsbefreiung für 2016 Apotheken als soziale Anlaufstelle Ärztliche Kunstfehler Neue Patientenverfügung: Salben und Cremes Schulwettbewerb gegen Rauchen Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Gesundheitskarte für Asylbewerber „Arzneimittel sicher einnehmen“ Schmerzen durch Behandlungsfehler Landapotheken kämpfen um Erhalt Hilfsmittel für die Pflege zuhause Aut-idem-Regel bleibt unverändert Fit im hohen Alter Cannabis bei chronischen Schmerzen Honig statt Antibiotika Lieber tot als dement? Ungesunde Lebensmittel entlarven Ärztemangel auf dem Land Hohe Krankheitskosten durch Rauchen Präsenz-Apotheke gehört zum Leben Neue Rabattverträge in Kraft Lifestyle-Medikamente aus dem Netz Nasensprays richtig anwenden "Pille danach" bleibt rezeptpflichtig Medikamenten-Kopien: Generika Protestaktion mit Apothekerkittel „Rettet die Kinderstation“ Blutuntersuchungen in Apotheken Selbstzahler-Leistungen in Praxen Kampf den Antibiotika-Resistenzen Reha für Kinder und Jugendliche Chancen für Arzneimittelversorgung Stillempfehlungen auf Arabisch Cannabis als Medizin Pflegevergütung für alle Strümpfe Juristische Grundlagen für den Schadensersatz Bessere Vorsorge für Jugendliche Programm gegen Übergewicht Karriere in der Pharmazie Gesetzlicher Nichtraucherschutz Reform in der Darmkrebsvorsorge Gastfamilien für Demenzkranke Unnötige medizinische Leistungen Engpässe bei Grippe-Impfstoffen? Seilspringen macht Schule IGeL: Extras für die Gesundheit? Gute Noten für Apotheken Stop von Impfausschreibungen Werbeverbot für Tabak Nichtraucherschutzgesetze retten Leben Sehbehinderung bei Diabetes Zuzahlungsbefreiung für 2017 „Meine Reha – Mein Leben.“ Neue Vorsorge beim Kinderarzt Gefährliche Potenzpillen aus dem Web VdK: Pflegeversicherung nachbessern Neues Transplantationsgesetz Alkoholfrei in der Schwangerschaft Teurer Zahnersatz Luftverschmutzung gefährdet Herz Teilhabe ist ein Menschenrecht Kostenfaktor Arznei-Einnahmetreue Gesundheit und Pflege 2017 Aktionstag am 28. Februar Grundrecht auf Erektion? Apotheker versorgen Schwerstkranke Organspende: ja oder nein? Gewalt gegen Einsatzkräfte Suchtgefahr bei Schlafmitteln Das Diabetes-Risiko senken Stillen als perfekter Start ins Leben Apotheke der Zukunft Lieferengpässe von Antibiotika Unterschriftenaktion in Apotheken Wahlradar Gesundheit Frühe Hörschäden Zuzahlungsbefreiung für Medikamente „Arzneimittel sicher einnehmen“ BzgA-Informationen zu Antibiotika Medikationgespräche für Diabetiker Arzneimittel-Shopping im Urlaub? Kalorienbombe Softdrinks Arzneimittelsicherheit für Patienten Verpflegung in Kitas Sichere Arzneimitteltherapie IGeL: Nicht alles läuft rund Neue Zuzahlungsregeln ab 1. 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Wie können sich Apothekenkunden ein selbstbezahltes Arzneimittel von ihrer Krankenkasse erstatten oder bezuschussen lassen? Der Deutsche Apothekerverband (DAV) klärt auf.

Auf Grünen Rezepten empfiehlt der Arzt ein nicht-verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Gleichzeitig dient es dem Patienten als Merkhilfe bezüglich Name, Wirkstoff und Darreichungsform. Bislang zierte folgender Satz das Grüne Rezept: „Dieses Rezept können Sie nicht zur Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen.“ Zukünftig wird ein neuer Satz zu lesen sein: „Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzl. Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen.“ Darauf macht DAV die 70 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland aufmerksam.

Was bedeutet das für die Versicherten?

Die Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen – etwa 70 von 123 –  übernehmen bereits die Kosten für bestimmte rezeptfreie, jedoch apothekenpflichtige Arzneimittel als individuell festgelegte Satzungsleistung. Unter Versicherten war das bislang jedoch wenig bekannt. Zukünftig wird auf den Grünen Rezepten darauf hingewiesen. Um die Voll- oder Teilerstattung in Anspruch nehmen zu können, benötigt der Versicherte jedoch zwingend ein Grünes Rezept von seinem Arzt. Patienten sollten deshalb ihren Arzt bitten, für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel ein Grünes Rezept auszustellen.

Was und wie viel erstattet die Kasse?

In erster Linie erstattet die Kasse pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Für die Kostenerstattung eines solchen Medikaments muss der Versicherte die Quittung aus der Apotheke zusammen mit dem Grünen Rezept bei seiner Krankenkasse einreichen. Oft quittiert die Apotheke den Kaufpreis direkt auf dem Grünen Rezept. Dann genügt dessen Vorlage bei der Krankenkasse.

Erstattet wird meist bis zu einer bestimmten jährlichen Summe, je nach Krankenkasse zwischen 50 und 400 Euro pro Jahr und Versichertem. Einzelheiten dazu können Verbraucher direkt bei ihrer Krankenkasse erfragen. Gibt es keine Erstattung der Krankenkasse, können Patienten das Grüne Rezept zusammen mit der Quittung aus der Apotheke bei ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung einreichen.

Autor*innen

Sandra Göbel/Deutscher Apothekerverband | zuletzt geändert am um 11:07 Uhr


Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ist nach wissenschaftlichen Standards verfasst und von Mediziner*innen geprüft worden. Die in diesem Artikel kommunizierten Informationen können auf keinen Fall die professionelle Beratung in Ihrer Apotheke ersetzen. Der Inhalt kann und darf nicht verwendet werden, um selbständig Diagnosen zu stellen oder mit einer Therapie zu beginnen.