Auf Reisen ist die Verpflegung während einer Flugreise meist noch das kleinste Problem: Eine Diätmahlzeit kann im Voraus (in der Regel 24 Stunden vor Abflug) bei vielen Fluggesellschaften gebucht werden. Bei Billigflügen ist allerdings die Mitnahme eigenen Proviants ratsam.
Bei Reisezielen mit über zwei Stunden Zeitverschiebung müssen insulinpflichtige Patienten auf eine zeitlich angepasste Medikamenteneinnahme achten (die Einnahme oraler Antidiabetika bleibt davon unberührt). Nachdem sich sowohl bei langen Flügen nach Westen als auch bei Flügen nach Osten für den Patienten der Tag verlängert, muss die entstehende Insulinlücke überbrückt werden. Das Mittel der Wahl ist Normalinsulin, über das Patienten mit intensivierter konventioneller Therapie ohnehin verfügen und das der Arzt ansonsten problemlos verschreibt. Die Berechnung des Bedarfs an Altinsulin erfolgt durch eine alle 3–4 Stunden durchgeführte Blutzuckermessung nach folgender Formel:
(Blutzucker – 120) : 40 = I.E. Normalinsulin
Zum Beispiel: gemessener BZ-Wert im Flugzeug = 240 mg/dl, notwendig sind also (240 – 120) : 40 = 3 I.E. Normalinsulin.
Der Insulinbedarf kann unter ungewohnten Bedingungen deutlich vom gewohnten Bedarf abweichen: Starke Sonneneinstrahlung führt zu einer erhöhten Insulinwirkung, auch körperliche Aktivität senkt den Insulinbedarf, sodass es ratsam ist, zumindest die ersten 2–3 Tage mehrmals zu messen, bis sich alles eingespielt hat.
Sowohl das Insulin als auch die Blutzuckermessgeräte und die -teststreifen dürfen nicht lange der prallen Sonne ausgesetzt werden: Insulin ist bis max. 40 °C stabil, die Teststreifen funktionieren nur zuverlässig zwischen 15 °C und 35 °C. Um das Insulin sicher zu transportieren, eignet sich am besten eine mit kaltem Wasser ausgespülte Thermoskanne.
Auf kleine Verletzungen ist zu achten, wobei Diabetiker mit Empfindungsstörungen und Beschwerden an der Fußhaut nicht barfuß laufen sollten. Bei Durchfall und Erbrechen sollte ein Arzt kontaktiert werden.
- Zum Herunterladen: das international gültige Formular für die „Ärztliche Bescheinigung für Flugreisen“.