Netzhautarterienverschluss

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Eine schlagartige Erblindung auf einem Auge muss sofort ärztlich abgeklärt werden.

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Netzhautarterienverschluss (retinaler Arterienverschluss, Zentralarterienverschluss, ZAV): Durchblutungsstörung in der zentralen Netzhautarterie oder einem ihrer Äste mit schlagartiger kompletter oder teilweiser Erblindung auf einem Auge. Ursachen sind ein aus der Halsarterie oder dem Herzen "abgeschossener" Embolus oder – selten –Entzündungsprozesse in den Kopfarterien, z. B. bei einer Arteriitis temporalis. Arterienverschlüsse haben eine sehr schlechte Prognose und führen in der Regel zur irreversiblen Erblindung.

Ein Verschluss der zentralen Netzhautarterie ist ein augenärztlicher Notfall und erfordert sofortiges therapeutisches Eingreifen.

  • Schlagartige, einseitige Erblindung ("wie ausgeknipst") bei einem Verschluss der Netzhautarterie
  • Plötzlich einseitige Gesichtsfeldausfälle ("schwarze Balken") bei einem Verschluss eines Arterienasts
  • Nur selten begleitende Kopfschmerzen.

Sofort in die Augenklinik bei

  • oben genannten Symptomen.

Wenn durch einen Verschluss der zentralen Netzhautarterie (Arteria centralis retinae) die Netzhaut nicht mehr mit Sauerstoff versorgt wird, erblindet das betroffene Auge innerhalb von einer Stunde vollständig. Die Prognose ist besser, wenn nur ein Ast der Netzhautarterie betroffen ist.

Verursacht wird der Verschluss der Arterie in fast 95 % der Fälle durch ein eingeschwemmtes Blutgerinnsel aus der arteriosklerotisch veränderten Halsarterie oder aus dem Herzvorhof (häufig bei Vorhofflimmern). Die Risikofaktoren für die Entwicklung solcher Embolien sind

  • Arterieller Bluthochdruck
  • Diabetes mellitus
  • Erkrankungen der Herzklappen
  • Verengung der Halsschlagader, z. B. durch Arteriosklerose.

Bei etwa 5 % der Patienten ist eine Arteriitis temporalis verantwortlich für den Verschluss der zentralen Netzhautarterie. Bei dieser Krankheit entzünden sich die größeren Arterien von Kopf und Hals, so dass sich die Zellen in den Gefäßwänden vermehren und das betroffene Gefäß eingeengt oder ganz verstopft wird. An der Schläfenarterie (Arteria temporalis) erkennt man dies oft von außen an ihrer Verdickung und Schlängelung. Durch diese Gefäßverengung wird das versorgte Gewebe mit zu wenig sauerstoffreichem Blut versorgt – oder gar keinem mehr. Im letzteren Fall droht, wenn der Netzhaut der Sauerstoff fehlt, die plötzliche Erblindung.

Die Amaurosis fugax ist als "flüchtige Erblindung" Vorbote eines manifesten Zentralarterienverschlusses oder Schlaganfalls. Hier kommt es zu einer vorübergehenden Minderdurchblutung der Netzhaut, auf die die besonders empfindlichen Sinneszellen sofort ihre Funktion einstellen. Setzt die Durchblutung wieder ein, bildet sich die Blindheit rasch zurück. Typischerweise kann der Augenarzt nach einer Amaurosis fugax bei der Untersuchung des Augenhintergrundes keinen Gefäßverschluss mehr erkennen.

Ursachen für die Amaurosis fugax sind ebenfalls eine (vorübergehende) Verlegung der Halsschlagader, eingeschleppte Blutgerinnsel oder eine Arteriitis temporalis. Eine Amaurosis fugax ist deshalb immer ein Warnsignal für weitere Emboli. Je nachdem welches Gefäß betroffen ist, droht ein Schlaganfall oder ein Netzhautarterienverschluss.

Die Diagnose erfolgt durch die Spiegelung des Augenhintergrunds, wobei der Arzt eine weiß-gräuliche Verfärbung der nicht durchbluteten Netzhautabschnitte erkennt. Außerdem liegt ein fast vollständiger Sehkraftverlust vor und der Pupillenreflex fehlt.

Differenzialdiagnosen

Zu den wichtigsten Differenzialdiagnosen zählen Glaukom-Anfall (Grüner Star), Netzhautablösung und Sehnerventzündung.

Der Patient wird sofort in die Augenklinik eingewiesen, in der die Therapie mit Maßnahmen zur Blutverdünnung eingeleitet wird. Eventuell kann der Embolus durch eine Fibrinolyse aufgelöst werden.

Für andere Therapien, wie die Senkung des Augeninnendrucks durch Medikamente oder eine Bulbusmassage (Augenmassage) zur Auflösung des Embolus, haben Studien keine Wirkung nachgewiesen.

Bei Verdacht auf eine Arteriitis temporalis wird eine hochdosierte orale Kortisontherapie mit 100 mg/Tag eingeleitet, um weitere Gefäßverschlüsse und die Erblindung des zweiten Auges zu verhindern.

Meist kann aber das Auge nicht gerettet werden. Entscheidend ist deshalb, die Sehkraft des zweiten Auges zu erhalten: Weitere Embolien müssen verhindert und die Grunderkrankung durch den Internisten (Herz-Kreislauf- und rheumatologische Diagnostik) und den Neurologen (Doppler-Sonografie der Halsschlagadern) geklärt und behandelt werden.

Zur Vermeidung weiterer Thromben, Embolien und Gefäßverschlüsse (Schlaganfall) wird bei Patienten mit Zentralarterienverschluss in der Regel eine Therapie mit 100 mg/Tag ASS eingeleitet.

Die Prognose beim Verschluss der Zentralarterie ist schlecht. In den allermeisten Fällen bleibt das Auge blind. Ist nur ein einzelner Ast der Arterie betroffen, bleibt es in der Regel bei dem entsprechenden Gesichtsfeldausfall.

Bei einer Arteriitis temporalis besteht ohne die hochdosierte Kortisontherapie ein hohes Risiko, dass innerhalb kurzer Zeit auch das zweite Auge betroffen wird und erblindet.

Wenn Ihnen der Arzt Kortisontabletten verschrieben hat, halten Sie sich strikt an die Einnahmevorgaben. Ohne Kortison drohen erneute Entzündungsschübe und weitere Schädigungen Ihrer Augen. Genauso wichtig ist die zum Gefäßschutz vom Arzt verschriebene Acetylsalicylsäure-Therapie (ASS-Tabletten).

Leben Sie gefäßgesund - meiden Sie übermäßigen Alkoholgenuss und vor allem verzichten Sie auf das Rauchen. Folgende Maßnahmen unterstützen den endgültigen Rauchstopp:

Nikotinersatzpräparate können beim Abgewöhnen des Rauchens helfen. Ihre Wirkung beruht darauf, Entzugssymptome zu lindern, weil dem Körper auch ohne Zigarettenrauchen das gewohnte Nikotin zugeführt wird. Die Dosis wird im Verlauf bis auf Null reduziert.

  • Nikotinpflaster
  • Nikotinkaugummi
  • Nikotinlutschtabletten
  • Nikotinspray
  • Nikotinhaltige E-Zigarette

Medikamente, die den Rauchstopp erleichtern sollen, sind die zur Tabakentwöhnung zugelassenen Präparate Bupropion oder Vareniclin. Diese verschreibungspflichtigen Medikamente enthalten kein Nikotin und wirken im zentralen Nervensystem. Ob sie für den jeweiligen Patienten in Frage kommen entscheidet ein Arzt, der dann auch die Behandlung überwacht.

Verhaltenstherapie zur Raucherentwöhnung wird in Einzel- oder Gruppenberatung angeboten. Dabei erlernt der Ex-Raucher mit dem Rauchverlangen umzugehen und Alternativen zu entwickeln, die die Belohnung "Zigarette" ersetzen. Anbieter findet man nach Postleitzahlgebieten sortiert unter www.anbieter-rauchberatung.de. Die Kosten für solche Kurse werden von manchen Krankenkassen bezuschusst.

Selbsthilfematerialien verschickt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BzgA auf Anfrage. Dort gibt es auch ein kostenloses Onlineprogramm, das den Ausstieg erleichtert, und eine kostenlose telefonische Beratung zur Motivation und Unterstützung.

Autor*innen

Dr. rer. nat. Katharina Munk, dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski | zuletzt geändert am um 12:29 Uhr


Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ist nach wissenschaftlichen Standards verfasst und von Mediziner*innen geprüft worden. Die in diesem Artikel kommunizierten Informationen können auf keinen Fall die professionelle Beratung in Ihrer Apotheke ersetzen. Der Inhalt kann und darf nicht verwendet werden, um selbständig Diagnosen zu stellen oder mit einer Therapie zu beginnen.