Schwangerschaftsabbruch

sirtravelalot/Shutterstock.com
Eine ungewollte Schwangerschaft ist nur einer von vielen Gründen für einen Schwangerschaftsabbruch.

Andere Wirkstoffe dieser Gruppe

Essen während der Schwangerschaft Stillempfehlungen auf Arabisch Schwangerschaft belastet das Herz Schwangerschaftsübelkeit Frauen bei Geburten immer älter Schwangerschaft und Impfungen Schwanger verreisen Thrombosegefahr bei Schwangeren Zika-Virus gefährdet Schwangere Alkoholgeschädigte Kinder Was ist die "Pille danach"? Gefahr Schwangerschaftsdiabetes Genussmittel in der Schwangerschaft Sport in der Schwangerschaft Sport für Schwangere Fehlbildungen der Nabelschnur Folsäure Betreuung nach der Geburt Stress in der Schwangerschaft Frühzeitige Wehen Schwangerschaftserbrechen Listerien auch in veganem Käse Sprache bei Babys und Kleinkindern Bewegung in der Schwangerschaft Diabetes in der Schwangerschaft Herzschwäche bei Schwangeren Kaffee in der Schwangerschaft Späte Geburt schadet Baby nicht 0 Promille in der Schwangerschaft Frühchen haben schlechtere Karten Sodbrennen in der Schwangerschaft Fehlbildungen durch Diabetesmittel? Fehlgeburten, wiederholte Medikamente in der Schwangerschaft Vierlinge mit über 60 Jahren Schwangerschaftsdiabetes Grippeschutz für Schwangere Mehrlingsschwangerschaften Blutungen in der Schwangerschaft Sodbrennen in der Schwangerschaft Sport ist gut für Schwangere Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft Impfungen für Schwangere Grippeschutzimpfung für Schwangere Medikation während des Ramadans Harnstau in der Schwangerschaft Vegan durch die Schwangerschaft Sexualität in der Schwangerschaft Dicksein torpediert Kinderwunsch 4-D-Ultraschall bei Ungeborenen Körperliche Veränderungen in der Schwangerschaft Schwangerschaft belastet das Herz Beruf und Schwangerschaft: Gesetzliche Regelungen Medikamente in der Schwangerschaft 0 Promille in der Schwangerschaft Sodbrennen bei Schwangeren löschen Geburt: Klinik oder Geburtshaus? Gut vor Mücken und Sonne schützen! Letzte Chance künstliche Befruchtung „Pille danach“ ab 2014 rezeptfrei? Fischöl in der Schwangerschaft Grippeimpfung in der Schwangerschaft Rhesus-Test wird Kassenleistung Maritime Kost für Stillende Fehlgeburt, einmalige Jodmangel gefährdet die Gesundheit So löscht man Sodbrennen Test auf Schwangerschaftsvergiftung Schwangere sollten Jod einnehmen Herzrhythmusstörung beim Fötus Hoher Blutdruck und schwanger Apps für Schwangere & Familien Vitamine Plazentalösung Haut und Haare in der Schwangerschaft Pränataldiagnostik Mit Mundspülung gegen Frühgeburt Kalorienbedarf von Schwangeren Gut vor Mücken und Sonne schützen! Listerien auch in veganem Käse Zweites Kind nach Kaiserschnitt Medikamente in der Schwangerschaft Hormone und Zahngesundheit Mutters Coronaimpfung nützt dem Baby Kinderwunsch trotz Rheuma Vitamin D in der Schwangerschaft Eileiterschwangerschaft Plazenta praevia Risiko Diabetes Typ 2 für Mütter Fehlgeburt, einmalige Kindsbewegungen beachten! Plazenta-Insuffizienz Methoden des Schwangerschaftsabbruchs Was Mutter und Kind gut tut Alkoholtabu für Schwangere Schwangerschaftsbluthochdruck Schwangere sollten Jod einnehmen Schwangerschaftsdiabetes Kopfschmerzen bei Schwangeren Genussmittel in der Schwangerschaft Zervix-Insuffizienz Schwangerschaft: Jod einnehmen! Schwangerschaft ist keine Krankheit COVID erhöht Müttersterblichkeit Der Mutterkuchen Hitze fördert Frühgeburten Cannabis macht Kinderwunsch zunichte Alkoholfrei in der Schwangerschaft Thrombose kann jeden treffen Alkohol in der Schwangerschaft Diabetes in der Schwangerschaft Speicheltest auf Schwangerschaft Frühchen haben schlechtere Karten Die Entwicklung des Kindes Zika-Virus gefährdet Schwangere Was tun gegen die Übelkeit? Schmerzen in der Schwangerschaft Erst Abtreibung, dann Frühgeburt? COVID erhöht Müttersterblichkeit Plazentalösung Doch keine Gefahr für Baby´s Gehirn? Eileiterschwangerschaft Feststellung der Schwangerschaft Tabaksteuer kann Baby-Leben retten Wasserkopf bei Frühchen Covidimpfung macht nicht unfruchtbar Methoden des Schwangerschaftsabbruchs Schwangerschaftsdiabetes Winterbabys häufiger Linkshänder Per App zum Wunschkind Pilzinfektionen in der Schwangerschaft Auslöser von Frühgeburten Eisenmangel Schwangerschaftsdiabetes vorbeugen Mit Mundspülung gegen Frühgeburt 0 Promille in der Schwangerschaft Vorgeburtliche Infektionen des Kindes Risikoschwangerschaft früh erkennen Totgeburt Geburtshilfe in Gefahr Blasenentzündung und Nierenbeckenentzündungen in der Schwangerschaft Medikamente in der Schwangerschaft Genussmittel in der Schwangerschaft Mehrlinge Blasenmole und Chorionkarzinom Übergewicht in der Schwangerschaft Medikamente in der Schwangerschaft Ernährung und Energiebedarf in der Schwangerschaft Verhütungspille für den Mann Das medizinische Fachgebiet Geburtshilfe Vorzeitige Wehen Röteln-Infektion bei Schwangeren Schwangerschaftsübelkeit

Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch kann viele Gründe haben. Manchmal ist es die Lebenssituation der Eltern, die einem Kind keinen guten Rahmen bietet. Auch körperliche Erkrankungen der Mutter können zu der Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch führen, genauso wie seelische Probleme. Selbst bei einer gewollten Schwangerschaft kann es Situationen geben, die ein Fortsetzen der Schwangerschaft als nicht ratsam erscheinen lassen, z. B. bei einer Rötelninfektion der Mutter in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten oder wenn das Kind wegen einer Fehlbildung nicht lebensfähig ist.

An eines sollte man jedenfalls immer denken: Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch treffen Frauen nicht leichtfertig.

Der rechtliche Rahmen zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist in allen Ländern der Welt ein umstrittenes Thema. In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch nach wie vor im Strafgesetzbuch geregelt (§ 218). Ein Schwangerschaftsabbruch ist demnach grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Bedingungen straffrei.

Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregel. Nach dieser Regelung werden die meisten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchgeführt. Das ist unter anderem nur dann möglich, wenn

  • die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch ausdrücklich wünscht.
  • seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind (das heißt, dass der erste Tag der letzten Monatsblutung nicht länger als 14 Wochen zurückliegt).
  • die Schwangere sich in einer anerkannte Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle beraten lässt und dort einen Beratungsschein erhält.
  • zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch mindestens drei Tage liegen.
  • Die Beratung ist kostenlos und soll nicht bevormunden oder belehren, sondern die Frauen rücksichtsvoll über Rechtsansprüche und mögliche Hilfen informieren.

Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer Begründung. Muss die Schwangerschaft aus medizinischen Gründen abgebrochen werden, erhält die Schwangere von der feststellenden Ärzt*in eine Indikationsbescheinigung und einen Überweisungsschein. Der Eingriff darf nicht von derselben Ärzt*in durchgeführt werden, die die medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Bei medizinischer Indikation gibt es keine gesetzliche Frist für die Durchführung des Abbruchs. Schwangerschaftsabbrüche sind also auch nach der 12. Schwangerschaftswoche noch möglich.

Schwangerschaftsabbruch mit kriminologischer Begründung. Kam die Schwangerschaft durch eine Straftat wie eine Vergewaltigung zustande, kann dies die Abtreibung begründen. Frauen müssen wie bei der medizinischen Notwendigkeit eine Indikationsbescheinigung und einen Überweisungsschein vorlegen. Bei Mädchen bis 14 Jahren gelten die Voraussetzungen für die kriminologische Indikation automatisch als erfüllt.

Achtung: Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach kriminologischer Indikation gilt es, die Frist bis zur 12. Schwangerschaftswoche einzuhalten.

Eine Beratung in einer Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle ist bei medizinischer oder kriminologischer Indikation nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber in Anspruch genommen werden.

Liegt ein medizinischer oder kriminologischer Grund für den Schwangerschaftsabbruch vor, bezahlen ihn in der Regel die Krankenkassen. Ansonsten müssen die Frauen meist selbst für die Kosten aufkommen. Wer nur geringe Einkünfte hat, kann eine Kostenübernahme beantragen.

Den Abbruch bewältigen. Obwohl eine Abtreibung meist ohne körperliche Komplikationen verläuft, ist die psychische Belastung nicht zu unterschätzen. Die meisten Frauen, aber auch Männer, durchleben eine Phase der Trauer. Sie muss nicht unbedingt mit "Schuld" assoziiert werden, die es abzutragen gilt. Ein solcher Eingriff bedeutet aber immer, diesen Lebensweg mit einem Kind abgebrochen und dafür einen anderen Weg gewählt zu haben. Wer alleine nicht zurechtkommt, kann sich professionelle Hilfe holen – die Beratungsstellen stehen den Frauen auch nach dem Abbruch offen.

Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch. Manchmal möchte eine Frau ihr Kind austragen, sieht aber keine Möglichkeit, es anschließend zu versorgen. Auch in diesem Fall kann sich die Frau jederzeit an eine Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle wenden. Dort erfährt sie vollkommen anonym und kostenlos, welche Optionen sie hat. Darf zum Beispiel niemand von der Schwangerschaft wissen, kann die Schwangere das Baby anonym im Rahmen der "Vertraulichen Geburt" in einem Krankenhaus zur Welt bringen. Oder sie kann das Baby zur Adoption freigeben. Berater*innen wissen auch gut Bescheid über Unterstützungsangebote für Schwangere und Mütter. In einigen Fällen lässt sich so vielleicht sogar doch ein Weg finden, das Baby zu behalten.

  • Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um den Schwangerschaftsabbruch. Eine Beratungsstellen-Datenbank informiert Sie über Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Außerdem finden Sie eine Auflistung von Arztpraxen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen.
  • Das Hilfetelefon für Schwangere bietet eine erste unkomplizierte Anlaufstelle, wenn die Schwangerschaft zur Herausforderung wird. Auch hier können Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren.

Autor*innen

Dr. med. Arne Schäffler; Dr. med. Brigitte Strasser-Vogel; in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Redaktionelle Bearbeitung: Sara Steer | zuletzt geändert am um 11:36 Uhr


Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ist nach wissenschaftlichen Standards verfasst und von Mediziner*innen geprüft worden. Die in diesem Artikel kommunizierten Informationen können auf keinen Fall die professionelle Beratung in Ihrer Apotheke ersetzen. Der Inhalt kann und darf nicht verwendet werden, um selbständig Diagnosen zu stellen oder mit einer Therapie zu beginnen.