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Sprungbeinbruch (Talusfraktur) und Fersenbeinbruch (Kalkaneusfraktur, Calcaneusfraktur): Bruchverletzung der größten Fußwurzelknochen, des Sprungbeins (Talus) bzw. Fersenbeins (Kalkaneus). Ursache ist immer eine schwere Gewalteinwirkung, z. B. ein Sturz aus großer Höhe. Je nach Verletzungsform erfolgt die Behandlung konservativ oder operativ. Auch bei optimaler Therapie treten manchmal Spätfolgen wie Fehlstellungen und Arthrosen im Sprunggelenk auf.
Sprung- und Fersenbein sind Teil des Sprunggelenks und spielen eine zentrale Rolle für die Beweglichkeit und Belastbarkeit des Fußes. Entsprechend ihrer Funktion besitzen sie eine besonders stabile Struktur, die kaum für Verletzungen anfällig ist. Kommt es trotzdem zu einem Bruch, führt dieser im Fersenbereich zu einer ausgeprägten Schwellung, oft auch zu einer sichtbaren Verformung bis zum verletzungsbedingten (traumatischen) Plattfuß, einer typischen Folge schwerer Fersenbeinbrüche. Die Schmerzen sind meist so stark, dass der Verletzte nicht mehr auftreten kann.
Durch Röntgen und CT lassen sich die Verletzungen nachweisen. Die Erstbehandlung ist auch von Laien durchführbar und entspricht den Maßnahmen des P.E.C.H.-Schemas: Der betroffene Fuß wird hochgelagert, gekühlt und, falls vorhanden, mit einer elastischen Binde straff umwickelt. Die anschließende Therapie ist abhängig von der Lage und Ausdehnung der Verletzung. Für eine konservative Behandlung eignen sich die meisten Fersenbeinbrüche sowie viele unverschobene Sprungbeinbrüche. Der Patient erhält einen Unterschenkelgips für mindestens 6 Wochen, bei Fersenbeinbrüchen für 10-12 Wochen (anfangs als Liegegips, später als Gehgips).
Eine operative Therapie ist erforderlich bei verschobenen Sprungbeinbrüchen, bei Beteiligung einer Gelenkfläche sowie bei Abriss eines Knochenstücks, z. B. am Ansatz der Achillessehne. Zur Stabilisierung verwendet der Chirurg Drähte, Schrauben, Platten oder einen äußeren Spanner (Fixateur externe, Abb.). Kleine Knochenbruchstücke lassen sich bei entsprechender Lage folgenlos entfernen, größere am Sprungbeinkörper mit Stiften befestigen oder ankleben. Bei starker Zertrümmerung des Sprungbeins entfernt der Chirurg in extremen Fällen den gesamten Knochen und verbindet anschließend das Fersenbein fest mit dem unteren Ende des Schienbeins (Arthrodese).
Nach konservativer wie operativer Behandlung besteht die Gefahr, dass als Spätfolge Fehlstellungen oder Sprunggelenksarthrosen entstehen. Schmerzhafte postraumatische Arthrosen werden mit Einlagen ound Schuhzurichtungen behandelt. Wenn diese Maßnahme keinen Erfolg hat, kann eine (Teil-)Versteifung der Fußwurzel, meistens des unteren Sprunggelenks, nötig werden. Brüche ohne Verschiebung oder Gelenkbeteiligung haben jedoch in über 90 % der Fälle eine gute Langzeitprognose.